Vorteile des öffentlichen Testaments
Ein notariell beglaubigtes Testament wird auch „öffentliches Testament“ genannt, weil es im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer verzeichnet ist. Damit stellt der potentielle Erblasser sicher, dass seine Verfügung im Todesfall auf jeden Fall rechtskräftige Beachtung findet.
Im Regelfall ersetzt das öffentliche Testament auch den kostenpflichtigen Erbschein, sodass die Erben nicht mit Kosten belastet werden, die meist über denen des Testaments hinausgehen. Der Erbschein ist im Erbfall obligatorisch, wenn es kein öffentliches Testament gibt.
Wie errechnet sich der Preis für das Testament?
Die Testamentsgebühr des Notars orientiert sich am Reinvermögen des potentiellen Erblassers. Die Schulden wirken teilweise vermögensmindernd, das Endergebnis ist der „Geschäftswert“. In der Beurkundungsgebühr sind sämtliche Leistungen des Notars enthalten, wie die Beratung, der Testamentsentwurf und die anschließende Beurkundung.
Die Kosten für ein Einzeltestament richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Für ein Einzeltestament fällt die 1,0-fache Gebühr an, ein Gemeinschaftstestament von Eheleuten ist mit einer 2,0-fachen Gebühr verbunden.
Aktuelle Notargebühren für Testamente
Die derzeitigen Notargebühren liegen bei einem Geschäftswert von 10.000 EUR bei 75 EUR für ein Einzeltestament und 150 EUR für ein Gemeinschaftstestament. Ein Geschäftswert von 250.000 EUR zieht bereits Gebühren von 535 beziehungsweise 1.070 EUR nach sich.
Haben Sie eine halbe Million EUR Geschäftswert zu vererben, zahlen Sie für ein Einzeltestament 935 EUR und für ein Gemeinschaftstestament von Eheleuten 1.870 EUR.
Zusatzkosten für das Testament
Die Zusatzkosten für Bürotätigkeiten machen sehr einen geringeren Teil der Kosten aus. Die Schreibauslagen liegen bei etwa 15 Cents pro Seite, Telefon und Porto kommen hinzu. Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister kostet noch einmal 15 EUR.
Ein Kostenbeispiel
Das Vermögen eines älteren Mannes besitzt einen Geschäftswert von 250.000 EUR, er lässt sich ein Einzeltestament beim Notar anfertigen und beglaubigen.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. Notargebühr | 535 EUR |
2. Bürokosten | 30 EUR |
3. Registrierung | 15 EUR |
Gesamt | 580 EUR |
Mehrwertsteuer nicht vergessen!
Denken Sie daran, dass auf die Gebühr nach aktuellem Steuersatz noch 19% Mehrwertsteuer fällig werden, das erhöht die Gesamtsumme noch.