Kostenbeispiel: Altholz entsorgen
Beispielsituation:
- Entsorgung im Container mit Pauschalverrechnung
- Holzabfallklasse: A I (unbehandelt)
- Region Bochum
- Containergröße: 7 m³
- Container auf eigenem Grundstück (keine Aufstellgenehmigung erforderlich)
Posten | Preis |
---|---|
Pauschalpreis | 241 EUR |
Zusatzkosten | 0 EUR |
Gesamtkosten | 241 EUR |
je m³ Containerinhalt | 34,43 EUR je m³ |
Kostenfaktoren
Bei der Entsorgung im Container kann für unbelastetes Altholz (Abfallklasse A I bis A III) von Entsorgungskosten 20 bis 120 EUR je m³ Containervolumen ausgegangen werden, für belastetes Altholz (Abfallklasse A IV, Schadstoffentsorgung) dagegen von Kosten zwischen 50 und 180 EUR je m³ Containervolumen. Für die tatsächlichen Entsorgungskosten spielen dabei eine Reihe von Faktoren eine Rolle.
- Holzabfallklasse
- Containergröße
- Ort der Entsorgung, Region
- Art der Entsorgung
- Zusatzkosten bei der Entsorgung
Holzabfallklasse
Die in Deutschland geltende Altholzverordnung teilt Holzabfälle in Klassen von A I bis A IV ein, abhängig davon, wie das Holz behandelt wurde. Welcher Abfallklasse das Holz zugeordnet wird, entscheidet wesentlich über die Entsorgungskosten. Einen besonders großen Preisunterschied gibt es dabei zwischen den Klassen A I bis A III und der Klasse A IV.
Holzabfallklasse A I – unbehandelt. In diese Klasse fallen nur Holzabfälle, die zuvor nicht behandelt und ausschließlich mechanisch bearbeitet wurden.
Beispiele: Europaletten, Massivholzmöbel ohne Lackierung / Oberflächenbearbeitung, Rinde und Holzabfälle aus dem Garten, Kabeltrommeln ab 1990.
Holzabfallklasse A II – behandelt. Holzabfälle gehören zu dieser Klasse, wenn sie verleimt, beschichtet, lackiert, gestrichen oder furniert wurden. Dabei dürfen allerdings keinerlei halogenorganischen Beschichtungsmittel und keinerlei Holzschutzmittel („Imprägnierung“, Wetterschutzanstrich) verwendet worden sein.
Beispiele: Bauspanplatten, Möbel aus (furnierten) Spanplatten, Sperrholz, Verschnitt dieser Holzarten.
Holzabfallklasse A III – halogenorganisch beschichtet. Auf das Holz aufgebrachte Beschichtungen, die als halogenorganisch gelten, führen zur Einordnung in diese Klasse.
Beispiele: Küchenbauteile, mit PVC-beschichtete Möbel und Möbelteile, Holzabfälle mit PVC-Kantenumleimern
Die Preise für die Entsorgung von Altholz dieser Klassen liegen in vielen Fällen relativ nahe beieinander. Viele Entsorgungsbetriebe machen zwischen den Klassen A I, A II, A III auch keinen Unterschied.
Holzabfallklasse A IV – mit Holzschutzmitteln behandelt/ schadstoffbelastet. Holzabfälle, die (auch nur mutmaßlich) mit Holzschutzmitteln behandelt wurden oder schadstoffbelastet sind, werden dieser Kategorie zugeordnet. Die Entsorgungskosten für Altholz dieser Abfallklasse liegen deutlich höher als für Holz der Abfallklasse A I bis A III. Holz dieser Klasse darf nicht mehr genutzt, sondern muss zwingend „thermisch verwertet“ (verbrannt) werden.
Mit besonders gefährlichen Schadstoffen behandeltes Holz. Für diese Holzabfälle gelten verschiedene Sondervorschriften bei der Entsorgung. Aufgrund des höheren Aufwands bei der Entsorgung können die Kosten im Einzelfall noch deutlich höher liegen als die Entsorgungskosten von Holzabfällen der Abfalklasse A IV.
Eine eigene Klasse bilden PCB/PCT-Abfälle. Dabei handelt es sich meist um ältere Dämm- oder Schallschutzplatten, die PCB (Polychlorierte Biphenyle) oder PCT (Polychlorierte Terphenyle) enthalten. Für sie gilt eine spezielle Entsorgungsvorschrift (PCBAbfallV), die vom Entsorger zwingend eingehalten werden muss.
Im Bereich der Holzschutzmittel für Holz im Außenbereich wurden früher zahlreiche gefährliche Chemikalien eingesetzt – PCP, Lindan, DDT oder Quecksilberchlorid, das besonders bei Hopfenstangen zum Einsatz kam. Auch das früher weit verbreitete Carbolineum zählt zu den gefährlichen Chemikalien. Die Entsorgungskosten bei Altholz, das mit diesen Chemikalien belastet ist, können ebenfalls höher liegen als bei Altholz Klasse IV.
Bei vielen Holzabfällen ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, mit welchen Mitteln sie behandelt wurden. Im Zweifelsfall werden Holzabfälle daher immer der Holzabfallklasse A IV zugeordnet, was die Entsorgungskosten bereits erheblich verteuert.
Besteht auch nur ein begründeter Verdacht auf eine Belastung mit gefährlichen Chemikalien (PCB/PCT, Lindan, DDT, Quecksilberchlorid), werden die betreffenden Holzabfälle vom Entsorger auf entsprechende Weise behandelt. Das hat oft noch größere Auswirkungen auf die Kosten der Entsorgung.
Containergröße
Container mit Pauschalverrechnung. Bei Containern kommt in den meisten Fällen die Pauschalberechnung zum Einsatz, d. h. es wird ein Festpreis für Anlieferung, Abholung, und Standzeit des Containers inklusive Entsorgung des Inhalts angeboten.
Die angebotenen Festpreise sind dabei stark abhängig von der Größe des Containers (Containervolumen). Übliche Containergrößen bei der Altholz-Entsorgung sind 3 m³, 5 m³, 7 m³, 10 m³, 20 m³, 30 m³ und 40 m³. Je kleiner der Container ist, desto höher ist dabei im Verhältnis der Preis pro m³ bei den meisten Entsorger.
In unserem obigen Kostenbeispiel hätte der 3 m³ Container für die Abfallklasse A I 198 EUR gekostet (66 EUR je m³ Containerinhalt), der 40 m³ Container dagegen 1.229 EUR (30,72 EUR je m³ Containerinhalt).
Container mit Verrechnung nach Gewicht. Nur wenige Entsorgungsdienstleister verrechnen Anlieferung und Standzeit des Containers mit einer Containerpauschale, die Entsorgung des Container-Inhalts dagegen nach Gewicht.
Übliche Containerpauschalen bewegen sich zwischen 100 und 200 EUR, die Containerpauschale kann jedoch abhängig vom Anbieter, der Containergröße und der Standzeit deutlich variieren.
Bei einer solchen Verrechnung hat die Containergröße deutlich geringere Auswirkungen auf den Preis. Die Unterschiede bei der Containerpauschale sind bei verschiedenen Containergrößen deutlich geringer. Für die Entsorgungskosten ist dann ohnehin nur das Gewicht der Holzabfälle entscheidend.
Ort der Entsorgung, Region
Die Entsorgungskosten für Altholz können von Ort zu Ort sehr unterschiedlich liegen. Das hängt einerseits mit unterschiedlichen Transportentfernungen für den Entsorgungsanbieter zusammen, andererseits mit regional sehr unterschiedlichen Entsorgungskosten für Altholz.
An manchen Orten können Container-Pauschalkosten oder Entsorgungskosten nach Gewicht durchaus dreimal so hoch sein wie in anderen.
Art der Entsorgung
Bei größeren Mengen an Altholz ist die Entsorgung über den Container meist die einzige Möglichkeit. Bei mittelgroßen oder kleinen Mengen gibt es dagegen auch noch andere Möglichkeiten.
Selbsttransport. Bei kleineren oder mittelgroßen Mengen ist gegebenenfalls der Selbsttransport zu einer Abgabestelle möglich. Dadurch entfallen immerhin bereits die Containerkosten.
Die Verrechnung der Entsorgungsgebühren kann dabei je nach Abgabestelle entweder nach Gewicht (60 – 100 EUR pro t für A I, 80 – 180 EUR pro t für A II – A IV) oder nach m³ (20 – 50 EUR je m³ für A I bis A III, ab 80 EUR je m³ für A IV). Die Preise und Entsorgungsbedingungen können sich dabei regional sehr unterschiedlich sein, an manchen Orten werden für kleine Mengen von privaten Haushalten (meist unter 100 kg) oft nur sehr niedrige pauschale Gebühren erhoben.
Verheizen oder Verkauf als Brennstoff. Verheizt werden dürfen in Deutschland Holzabfälle der Abfallklasse A I und zusätzlich auch einige Holzabfälle der Klasse A II. Wer selbst keinen Kaminofen hat, kann das entsprechende Altholz auch verkaufen oder gegen Selbstabholung verschenken. Gewöhnlich kann man dabei mit hoher Nachfrage rechnen.
Altholz der Klassen A III und A IV darf auf keinen Fall verheizt werden. Neben dem gesetzlichen Verbot besteht dabei auch eine erhebliche persönliche Gefahr.
Das gilt ebenso für Altholz, das mit Schadstoffen oder gefährlichen Chemikalien belastet ist. Die kommunale „thermische Verwertung“, also Verbrennung, dieser Hölzer findet unter umfassenden Sicherheitsmaßnahmen (vollständige technische Verhinderung der Freisetzung von Schadstoffen) statt, hat also mit der Verbrennung im eigenen Kaminofen nur wenig zu tun.
Sperrmüll nutzen. Besonders Möbel und Möbelteile lassen sich oft kostengünstig oder sogar kostenlos über die Sperrmüllsammlung der Gemeinde entsorgen. In vielen Gemeinden wird neben der (meist jährlichen) Sperrmüllsammlung auch eine außerplanmäßige Abholung zum Wunschtermin angeboten.
Wird ohnehin ein Sperrmüll-Container (Klicken Sie auf den Link für Informationen zu den Kosten) bestellt, kann er natürlich auch für nicht mehr benötigte Möbel und Möbelteile aus Holz genutzt werden.
Zusatzkosten bei der Entsorgung
Bei der Entsorgung über den Container können im Einzelfall noch Zusatzkosten anfallen – die Kosten für eine Aufstellgenehmigung auf öffentlichem Grund, Gebühren für verlängerte Standzeiten, Leerfahrten oder händische Nachsortierung. Mehr zu diesen Zusatzkosten können Sie in unserem Artikel Holz entsorgen: Kosten nachlesen.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Entsorgung im Container mit Pauschalverrechnung
- Holzabfallklasse: A IV (mit Holzschutzmitteln behandelt)
- Region Nürnberg
- Containergröße: 3 m³
- behördliche Aufstellgenehmigung für 7 Tage erforderlich
Posten | Preis |
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Pauschalpreis | 355 EUR |
Aufstellgenehmigung | 72 EUR |
Gesamtkosten | 427 EUR |
je m³ Containerinhalt | 142,33 EUR je m³ |
Kosten reduzieren
Um die anfallende Kosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Altholz verheizen: bei Holz der Klasse A I, gegebenenfalls auch der Klasse A II (nur einzelne Behandlungsarten), eventuell als Heizmaterial verkaufen oder verschenken
- Sperrmüll nutzen: besonders für Möbel und Möbelteile
- Selbsttransport in Betracht ziehen: oft günstige Entsorgung möglich (besonders bei Kleinmengen), Kosten für Container entfallen
- Holzabfälle weiternutzen: z. B. Bau eines Kompostbehälters, Einsatz als Beetumrandung, etc., häufig auch mit Holz der Abfallklasse A IV möglich
- mehrere Angebote einholen: zum Teil erhebliche Preisunterschiede bei verschiedenen Entsorgern, Preisvergleiche sind unbedingt empfehlenswert
FAQ
Was kostet es, Altholz zu entsorgen?
In unserem Beispiel fallen für die Altholz-Entsorgung Kosten von 34,43 EUR je m³ Containervolumen an. Die Entsorgungskosten können allerdings je nach Region und Holzabfallklasse auch sehr viel höher liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten?
Die Kosten für die Altholz-Entsorgung hängen grundlegend von der Holzabfallklasse, der jeweiligen Region und bei der Container-Entsorgung auch von Containergröße und Preisgestaltung des gewählten Anbieters ab. Mehr zu den einzelnen Kostenfaktoren erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Viele Holzabfälle lassen sich verheizen oder als Heizmaterial verkaufen, Möbel und Möbelteile kann man auch über den Sperrmüll entsorgen. Bei Container-Entsorgung sind Preisvergleiche unbedingt empfehlenswert. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.