Kostenbeispiel: Behandeltes Holz entsorgen
Beispielsituation:
- Entsorgung über Container, Pauschalverrechnung
- Holzabfallklasse A II
- Containergröße 7 m³
- Region Köln
- keine behördliche Aufstellgenehmigung erforderlich
Posten | Preis |
---|---|
Pauschalpreis | 245 EUR |
Zusatzkosten | 0 EUR |
Gesamtkosten | 245 EUR |
je m³ Containerinhalt | 35 EUR je m³ |
Kostenfaktoren
Bei behandeltem Holz muss unterschieden werden zwischen herkömmlich behandeltem Holz (Holzabfallklasse A I bis A III) und imprägniertem oder schadstoffbelastetem Holz (Holzabfallklasse A IV), sowie mit gefährlichen Chemikalien belastetem Holz, für das besondere Entsorgungsvorschriften gelten. Diese Unterscheidung bestimmt wesentlich über die Entsorgungskosten. Daneben spielen auch noch weitere Faktoren eine Rolle für die Entsorgungskosten.
- Behandlungsart des Holzes
- Containergröße
- Region
- Zusatzkosten
Behandlungsart des Holzes
Die Altholzverordnung teilt in Deutschland Holzabfälle in vier verschiedene Klassen von A I bis A IV ein, je nachdem wie das Holz bearbeitet wurde.
Unbehandeltes Holz (das lediglich mechanisch bearbeitet wurde) wird der Holzabfallklasse A I (A 1) zugeordnet. Alle weiteren Klassen gelten als behandeltes Holz.
Der wichtigste Unterschied, der auch für die Entsorgungskosten relevant ist, liegt dabei zwischen den Klassen A II / A III und der Klasse A IV. Holz der Klassen A II und A III ist nur auf relativ ungefährliche Weise behandelt (Streichen, Lackieren, Verleimen), während Holz der Klasse A IV entweder mit Holzschutzmitteln behandelt oder mit Schadstoffen belastet ist. Es kann nur noch „thermisch verwertet“ (verbrannt) werden.
Eine detailliertere Übersicht über die Zuordnung von Holzabfällen zu den einzelnen Klassen finden Sie in unserem Artikel Holz entsorgen: Kosten.
Je nach Containergröße, Anbieter und Region liegen die Entsorgungskosten für Holz der Klasse A II / A III gewöhnlich zwischen 20 und 120 EUR je m³ Containerinhalt, bei Klasse A IV dagegen gewöhnlich zwischen 50 und 180 EUR je m³ Containerinhalt.
Ein 5 m³ Containers der Klasse A II / A III kann also zwischen 100 und 600 EUR kosten, ein 5 m³ Containers der Klasse A IV zwischen 250 und 900 EUR.
Kann die Art der Behandlung bei Holzabfällen nicht mehr sicher festgestellt werden, ordnen Entsorger die Holzabfälle automatisch Klasse A IV, also der teureren Klasse zu.
Für älteres Holz, das in der Vergangenheit mit besonders gefährlichen Chemikalien behandelt wurde (PCB/PCT, Quecksilberchlorid, PCP, Lindan, DDT, Carbolineum) gelten verschiedene spezielle Entsorgungsvorschriften. Die Entsorgung solcher Holzabfälle kann im Einzelfall aufgrund der geltenden Entsorgungsvorschriften auch noch teurer sein.
Containergröße
Bei der Entsorgung im Container verrechnen die meisten Entsorger nach Pauschalpreis. Je kleiner dabei der Container, desto höher liegt der Preis im Verhältnis – beim kleinsten Container oft bis fünfmal so hoch wie beim größten.
In unserem oben angegebenen Kostenbeispiel für Altholz der Klasse II hätte der 3 m³ Container 215 EUR gekostet (71,67 EUR je m³ Containerinhalt), der 40 m³ Container dagegen 539 EUR (13,48 EUR je m³ Containerinhalt).
Region und Entsorger
Die Entsorgungskosten für Altholz sind regional sehr unterschiedlich, damit kann auch der angebotene Pauschalpreis je nach Region sehr unterschiedlich liegen. In manchen Regionen kann das Entsorgen von behandeltem Holz durchaus dreimal so teuer sein wie in anderen Regionen.
Auch von Entsorger zu Entsorger kann es erhebliche Preisunterschiede geben, da für die Preisbildung auch individuelle Transportentfernungen (Standort des Entsorgungsbetriebes) eine Rolle spielen.
Zusatzkosten
Bei der Container-Entsorgung können in einzelnen Fällen zusätzliche Kosten anfallen.
Behördliche Aufstellgenehmigung. Ist auf dem eigenen Grundstück nicht genügend Platz für das Aufstellen des Containers vorhanden oder kann der Container-LKW den Container dort nicht absetzen, muss der Container auf der Straße oder einem nahe gelegenen öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Dafür ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Die Genehmigung wird vom Entsorgungsdienstleister beantragt, die Kosten dafür werden weiterverrechnet. Gewöhnlich bewegen sich die Kosten bei einer Gültigkeitsdauer von meist 7 Tagen zwischen 50 und 100 EUR, in manchen Gemeinden können sie aber auch bis zu 150 EUR betragen.
Dabei ist zu bedenken, dass bei längeren Aufstellzeiten die Genehmigung gegebenenfalls mehrfach beantragt werden muss – mit entsprechenden mehrfachen Kosten.
Verlängerung der Standzeit. Bei Pauschalverrechnung ist vom Entsorgungsdienstleister gewöhnlich eine bestimmte Standzeit inkludiert. Soll der Container für eine darüber hinausgehende Zeit aufgestellt werden, fällt meist eine (geringe) Zusatzgebühr an.
Leerfahrten. Kann der Container zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgestellt oder abgeholt werden (etwa weil er bei der Abholung überfüllt ist), muss der Entsorgungsdienstleister unverrichteter Dinge wieder umkehren. Solche Fahrten werden dann gewöhnlich als „Leerfahrt“ in Rechnung gestellt.
Leerfahrten können im Einzelfall teuer sein und deutlich über 100 EUR kosten.
Händische Nachsortierung. Befinden sich im Container nicht zulässige oder sortenfremde Abfälle, muss der Entsorgungsanbieter händisch nachsortieren. Für diese äußerst aufwendigen Arbeiten werden gewöhnlich sehr hohe Kosten in Rechnung gestellt.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Entsorgung über Container, Pauschalverrechnung
- Holzabfallklasse A IV
- Containergröße 3 m³
- Region Nürnberg
- behördliche Aufstellgenehmigung erforderlich (7 Tage)
Posten | Preis |
---|---|
Pauschalpreis | 355 EUR |
Aufstellgenehmigung | 72 EUR |
Gesamtkosten | 427 EUR |
je m³ Containerinhalt | 142,33 EUR je m³ |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, gibt es viele Möglichkeiten:
- Holzabfälle weiter nutzen: z. B. im Garten zum Bau eines Kompostbehälters, Beetumrandung, etc.
- Selbstransport in Betracht ziehen: Containerkosten entfallen, oft günstige Gebühren für Kleinmengen von privaten Haushalten (meist < 100 kg)
- Sperrmüllsammlung nutzen: bei zu entsorgenden Möbeln oder Möbelteilen, in vielen Gemeinden auch außerplanmäßige Abholung nach Anmeldung möglich
- Holzabfälle trennen: imprägnierte Holzabfälle sind teurer zu entsorgen als nicht imprägnierte
- bei Container-Entsorgung mehrere Angebote einholen: oft erhebliche Preisunterschiede zwischen einzelnen Anbietern
- teure Zusatzkosten vermeiden: Verlängerung der Standzeit, Leerfahrten, händische Nachsortierung
FAQ
Welche Kosten verursacht die Entsorgung von behandeltem Holz?
In unserem Beispiel fallen für das Entsorgung des behandelten Holzes im Container 35 EUR je m³ Containerinhalt an. Die Entsorgungskosten können abhängig von der Holzabfallklasse und je nach Region allerdings auch deutlich höher liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten bei der Entsorgung von behandeltem Holz?
Die Kosten bei der Container-Entsorgung werden weitgehend von der Art der Behandlung der Holzabfälle und der Größe des bestellten Containers bestimmt. Zudem gibt es erhebliche Preisunterschiede zwischen einzelnen Entsorgern und je nach Region. Mehr zu den einzelnen Kostenfaktoren erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Holzabfälle können gegebenenfalls selbst genutzt werden, Möbel und Möbelteile können auch über den Sperrmüll entsorgt werden. Bei der Container-Entsorgung sollten immer mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden, teure Zusatzkosten sollten möglichst vermieden werden. Mehr Tipps um Kosten zu sparen finden Sie in unserem Artikel.