Was darf in einen Bauschuttcontainer nicht rein?
Eine der größten Stoffgruppen, die nicht als Bauschutt gelten, sind organische Stoffe und Materialien. Die bekanntesten sind Boden und Bodenaushub, Holz aller Art sowie Papier und Pappe, weshalb beispielsweise Tapeten im Bauschutt nicht zulässig sind. Ausgeschlossen sind auch Altmetalle, Dachpappe aus Bitumen, Teer und Asbest, Faserwerkstoffe und -platten sowie Kunststoffe.
Darf manchmal Erde und Gips in einen Bauschuttcontainer rein?
Es gibt regionale Entsorger, die den Bauschutt in mehrere Unterkategorien trennen und erweiterte Materialgemische entsorgen:
Recycelbarer Bauschutt
„Klassischer Bauschutt“ aus ausschließlich mineralischen Bestandteilen
Nicht recycelbarer Bauschutt
Begrenzt anteilige Mischungen mit nicht recycelbaren Baustoffen wie Bims, Gips, Gipskarton, Gipsputz, Leichtbaustoffe und Porenbeton ohne Polystyrolanhaftungen sind möglich.
Bauschutt mit Erde
Die auch als Boden- und Bauschuttgemische bezeichnete Abfallmischung wird vom Entsorgungsunternehmen nach Abholung getrennt. Die Erden dürfen nur aus Lehm, Mutterboden, Sand, Ton und einem kleineren Anteil an Steinen bestehen.
Darf manchmal Altmetall in einen Bauschuttcontainer rein?
Altmetall gehört in der Regel nicht zum Bauschutt. Da aber Armierungen, Bewehrungen und Moniereisen oft schwer vom Beton zu trennen sind, bieten einige Anbieter auch eine gemischte Entsorgung an.
Eisenhaltiger Betonbruch und Estrich
Hier kann Stahlbeton inklusive des darin enthaltenen Eisens entsorgt werden. Am häufigsten kommt dieses Materialgemisch bei Bodenplatten und Geschossdecken vor.
Betonbruch und Estrich ohne Eisen
Reiner Betonbruch mit Estrich ohne andere Baustoffe ist der hochwertigste Bauschutt. Aus diesem Bauschutt wird RC-Beton hergestellt.
Was ist die Menge, die in einen Bauschuttcontainer rein darf?
Für einen sicheren Transport darf der Container maximal bis zur Ladekante
gefüllt werden.
Wohin mit Abfall, der nicht in den Bauschuttcontainer rein darf?
Die Liste der Abfallarten, für die es eigene Entsorgungswege gibt, zeigt im Rückschluss, was nicht mit dem Bauschutt entsorgt werden darf:
- Altmetall
- Altpapier
- Baumischabfall
- Dämmstoffe, Isoliermaterial, Faserwerkstoffe
- Erdaushub
- Gartenabfälle und Grüngut (Baum- und Strauchschnitt)
- Gips und gipshaltige Baustoffe
- Holz in vier Kategorien (A1 bis A4)
- Sondermüll
- Sperrmüllcontainer