Langer Betoneinsatzes bedeutet entsprechend Entsorgungsbedarf
Schon die Römer kannten einen betonähnlichen Baustoff, den Opus Cemaentitium. Das Pantheon in Rom wurde damit erbaut uns steht heute noch, wie zahlreiche staunende Besucher des antiken Bauwerks feststellen können. Doch nicht jeder verbaute Beton wird dabei auf Standzeiten von einigen tausend Jahren oder auch nur wenigen hundert Jahren kommen.
Sie können Beton dem Bauschutt zuordnen – aber nur eingeschränkt
Gerade bei Bestandsbauten, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts errichtet wurden, finden sich auch viele Betonsünden, die die Besitzer heute am liebsten umgehend rausreißen und entsorgen wollten. Doch beim Entsorgen kann das bereits zu Schwierigkeiten führen. Zwar kann Beton grundsätzlich dem Bauschutt zugeordnet werden, aber dazu muss er zahlreiche Voraussetzungen erfüllen.
Verschiedene Anwendungen führen zu unterschiedlichem Beton
Betonbauteile wird nicht nur einfach aus Beton gegossen, sondern in nicht wenigen Fällen mit Füllstoffen und Versteifungen versehen. So können wir bereits die nachfolgenden Betonarten unterscheiden:
- herkömmlicher Beton ohne weitere Zusätze wie Füllstoffe oder Armierungen
- Beton mit Stahlfasern
- Beton mit Mineralfasern (beispielsweise Glasfasern)
- armierter Beton (Beton mit Baustahlmatten oder Metallstangen bzw. Moniereisen zur Bewehrung)
- Beton mit Kunststoffkörpern bzw. Kunststoffkugeln als Füllstoff
Beton mit giftigen Fasern verstärkt (beispielsweise Asbestfasern)
Entsorgung über Bauschutt- oder Baustellen-Container
Herkömmlicher Beton ohne jeglichen Füllstoffe oder Stahlarmierungen kann gewöhnlich über einen regulären Bauschuttcontainer entsorgt werden. Entsprechend kann der Beton natürlich auch zum Wertstoffhof gebracht und dort im Bauschutt-Container entsorgt werden. Der Bauschuttcontainer ist aber nicht mit dem Baustellenmüll-Container zu verwechseln, denn dort finden sich im Gegensatz zum reinen Bauschuttcontainer auch andere Materialien und Stoffe wie Kunststoffe, Lack- und Farbreste usw.
Was alles unter Bauschutt fällt oder nicht darüber entsorgt werden darf
Im Bauschuttcontainer dagegen werden vornehmlich die nachfolgenden Bauschuttabfälle entsorgt:
- Beton ohne Armierungen, in Ausnahmefällen mit leichten Armierungen
- Putzreste
- Ziegel
- Natursteine
- Beton- und Zementsteine
- Fliesen und Fliesenkleber
- Sanitärkeramiken und Sanitärporzellan
Nicht in diesen Container für Bauschutt entsorgt werden darf Poren- oder Gasbeton, mit Kunststoff- oder Giftfüllstoffen bewehrter Beton, Beton mit massiven Stahlbewehrungen, Gips und Gipskartonplatten usw. Entsorgen Sie diese Materialien dennoch, erfolgt in der Regel eine entsprechende Umdeklarierung des Containers und die Kosten steigen.
Armierter Beton bei jedem Entsorger anders gehandhabt
Um mit Stahl bewehrten Beton zu entsorgen, müssen Sie sich an einen lokalen Entsorger wenden und dort nachfragen. Je nach Unternehmen kann es sogar sein, dass auch massiv bewehrter Beton angenommen wird. Meist ist das aber mit entsprechend höhere Kosten verbunden. Denn je massiver die Betonbewehrung ist, desto kräftiger muss auch die Betonbrecheranlage sein, in der Bewehrungen vom Beton getrennt werden.
Gift- oder asbesthaltiger Beton erfordert besondere Vorkehrungen
Für asbesthaltigen Beton, oder wenn andere Giftstoffe enthalten sind, gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Asbest- und Giftstoffentsorgung (nur entsprechend zertifizierte Entsorger, die das Material auch besonders lagern und transportieren, um es anschließend auf Sonderdeponien zu bringen). Die Entsorgung dieses Sondermülls verursacht natürlich auch entsprechend hohe Kosten.
Füllstoffe aus Kunststoff stellen ebenfalls ein Problem dar
Insbesondere bei gewerblichen Abrissobjekten finden sich auch Betonkomponenten, bei denen Kunststoffkugeln als Füllstoff verwendet wurden. Diese Methode war über Jahre gängig, bis die Festigkeit solcher Bauteile infrage gestellt wurde. Wegen des hohen Anteils an Kunststoff dürfen auch diese Betonteile nicht ohne Zusage einfach in einen herkömmlichen Bauschuttcontainer eingebracht werden.