Dürfen Fahrräder in der Garage stehen?
Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, wie man zunächst denken könnte. Grundsätzlich hat die Garage einen sehr bestimmten Zweck, nämlich die Entlastung des öffentlichen Straßenraums. Daher sind folgende Nutzungen der Garage zugelassen:
- Abstellen von regelmäßig genutzten Kraftfahrzeugen,
- Unterbringung des zu diesen Kraftfahrzeugen gehörigen Zubehörs,
- Unterbringung anderer Utensilien, die andernfalls den Straßenraum belasten würden.
Hier wird es kritisch. Die Frage ist so heikel, dass jedes Bundesland sie anders beantwortet – die Antwort ist also ein klares Jein. Denn eigentlich gehört das Fahrrad nicht zu den Gegenständen, die Sie klassischerweise in der Garage lagern dürfen. Schließlich ist das Fahrrad kein Kraftfahrzeug und hat damit eigentlich nichts in der Garage verloren. Ob Ihr Bundesland das genauso sieht, erfahren Sie in der jeweiligen Landesbauordnung.
Andererseits würde das draußen abgestellte Fahrrad unter Umständen dennoch eine Verkehrsbelastung darstellen, nämlich dann, wenn Sie es im öffentlichen Raum abstellen. Dieser Interpretation nach ist auch das Unterbringen des Fahrrads sowie des dazugehörigen Zubehörs in der Garage erlaubt. In der Praxis sehen das immer mehr Bundesländer ebenso. Allerdings kann dieLagerung des Fahrrads in der Garage mit der Auflage verbunden sein, dass trotzdem die vorgegebene Anzahl PKW-Stellplätze darin verfügbar bleibt. Hier helfen platzsparende Aufhängungen für die Räder.
Drohen rechtliche Konsequenzen, wenn zu Unrecht Fahrräder in der Garage abgestellt werden?
Was aber, wenn Ihr Bundesland das Unterstellen verbietet und Sie es dennoch tun? Gut zu wissen ist zunächst, dass die Behörden nicht willkürlich einen Blick in Ihre Garage werfen dürfen. Nur wenn es einen berechtigten Verdacht gibt, kann die Bauaufsicht nach vorheriger Anmeldung Einsicht in die Garage verlangen. Sollte dabei eine unsachgemäße Lagerung der Fahrräder festgestellt werden, kann die Bauaufsicht anweisen, dass Sie die Räder in Zukunft anders lagern. Bußgelder oder Strafen drohen aber nicht.