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Themenbereich: Kosten

Handwerker-Stundensätze - Kosten & Preisbeispiele

Die Klage, dass Handwerker „unverschämt hohe Preise“ für ihre Arbeitsleistung verlangen, ist wahrscheinlich schon so alt wie das Wohnen in Häusern. Wir zeigen in unserem Beitrag, mit welchen durchschnittlichen Stundensätzen bei den einzelnen Gewerken zu rechnen ist und zeigen warum Handwerker-Stundensätze keineswegs „unverschämt hoch“ sondern häufig sogar gefährlich niedrig und die untere Grenze des wirtschaftlich Machbaren sind.

handwerker-stundensatz
Die Kosten für Handwerker sind vor allem abhängig von der Branche
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Inhaltsverzeichnis

  1. Wie hoch ist der Stundensatz für Handwerker?
  2. Unterschiede bei den Stundensätzen
  3. Durchschnittliche Stundensätze für verschiedene Gewerke
  4. Wie werden Stundensätze kalkuliert?
  5. Berechnungsbeispiel:
  6. Beachtenswertes
  7. Stundensätze allein sind nicht aussagekräftig

Inhaltsverzeichnis

Alles anzeigen
  1. Wie hoch ist der Stundensatz für Handwerker?
  2. Unterschiede bei den Stundensätzen
  3. Durchschnittliche Stundensätze für verschiedene Gewerke
  4. Wie werden Stundensätze kalkuliert?
  5. Berechnungsbeispiel:
  6. Beachtenswertes
  7. Stundensätze allein sind nicht aussagekräftig

Wie hoch ist der Stundensatz für Handwerker?

Der durchschnittliche Stundensatz für Handwerker liegt in Deutschland zwischen 40 und 60 EUR. Diese Sätze können jedoch aufgrund verschiedener Faktoren variieren, wie z. B. erforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen und hohe Eigenverantwortung, regionale Unterschiede, Umfang des Werkzeugeinsatzes, Platzbedarf, tarifliche Lohnsituation, Art der Arbeiten und Ausbildungsniveau.

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Unterschiede bei den Stundensätzen

Von Betrieb zu Betrieb – besonders zwischen verschiedenen Gewerken – stößt man meist auf sehr unterschiedlich hohe Stundensätze. Im deutschen Durchschnitt über alle Gewerke hinweg liegt der durchschnittliche Stundensatz zwischen 40 und 60 EUR – einige Betriebe (und Gewerke insgesamt) liegen jedoch oft erkennbar unter oder über diesem Schnitt.

Dafür sind zahlreiche Gründe verantwortlich:

Erforderliche Kenntnisse / Qualifikationen und hohe Individualverantwortung. Handwerksberufe, in denen viel Wissen und Weiterbildung notwendig ist (wie beim GWH-Installateur) oder wo eine hohe Verantwortung für korrekte Arbeitsausführung besteht (wie beim Elektriker), liegen die Stundensätze durchschnittlich höher.

Regionale Unterschiede. Deutschlandweit gibt es auch beträchtliche regionale Unterschiede, häufig sind sie zwischen eher ländlichen und städtischen Gebieten sowie Ballungsräumen besonders ausgeprägt. Das massive Preisgefälle zwischen alten und neuen Bundesländern ist dagegen mittlerweile deutlich weniger ausgeprägt als früher.

Umfang der Werkzeugnutzung. Bei Gewerken, die zahlreiche und teure Werkzeuge verwenden müssen, liegen die Stundensätze gewöhnlich deutlich höher, da die Maschinenkosten die in den Stundensatz einkalkulierten Gemeinkosten in die Höhe treiben. „Maschinenarme“ Gewerke können dagegen oft mit deutlich geringeren Gemeinkosten und damit auch geringeren Stundensätzen kalkulieren.

Raumbedarf. Je größer der Bedarf an Lager- oder Werkstattfläche ist, desto höhere Gemeinkosten fallen gewöhnlich an. Bei Unternehmen mit großem Lagerbedarf (oder Gewerken die vergleichsweise große Mengen teuren Materials lagern müssen, wie Elektriker) müssen durch die höheren Gemeinkosten damit auch höhere Stundenlöhne verlangt werden.

Tariflohn-Situation. Nicht alle Unternehmen zahlen nach Tariflohn, in vielen Branchen gelten allerdings hohe Tariflöhne. Das führt natürlich dazu, dass auch Stundensätze in solchen Branchen höher liegen als in solchen, wo gewöhnlich niedrigere Löhne gezahlt werden. Die Ausführungen der regionalen Tarifverträge auch innerhalb der Branchen unterscheiden und entsprechend den regional üblichen Stundenlohn beeinflussen.

Für den individuellen Stundensatz eines Betriebes spielen dazu noch weitere Faktoren eine Rolle:

Art der Arbeiten. Es macht natürlich einen Unterschied für die verlangten Kosten, ob Kundendienst-Arbeiten oder Montage-Arbeiten geleistet werden – auch für den betrieblichen Aufwand.

Ausbildungsgrad. Je nachdem, ob ein Lehrling ein Helfer, ein Geselle oder ein Meister für die Arbeiten herangezogen wird, liegen die verlangten Stundenverrechnungssätze entsprechend unterschiedlich. In vielen Branchen, wie etwa bei Elektrikern, ist eine große Zahl von Arbeiten Meistern vorbehalten – das heißt man bezahlt hier automatisch immer den höchsten Stundensatz im Betrieb.

handwerker-stundensatz


Der Ausbildungsgrad hat einen großen Einfluss auf den Stundensatz von Handwerkern

Betriebliche Kalkulation. Die wirtschaftliche Situation kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Nicht nur die Betriebsgröße und die Zahl der Mitarbeiter spielt hier eine Rolle, sondern auch die individuelle Maschinenausstattung, die Situation am Betriebsgebäude und die Konkurrenzsituation in der Umgebung beeinflussen die betriebliche Kalkulation erheblich.

Durchschnittliche Stundensätze für verschiedene Gewerke

Eine Übersicht über die durchschnittlichen Stundensätze verschiedener Gewerke finden Sie in nachstehender Tabelle.

Gewerk Stundensatz durchschnittlich
Maler 40 – 70 EUR
Schreiner 30 – 60 EUR
Maurer 45 – 110 EUR
Elektriker 50 – 100 EUR
GWH, Heizungsbauer 40 – 70 EUR
Dachdecker 45 – 80 EUR
Bodenleger 45 – 70 EUR
Fensterbauer 45 – 70 EUR
Fliesenleger 45 – 70 EUR
Maler/ Lackierer 45 – 70 EUR
Zimmerer 50 – 120 EUR
Glaser 50 – 90 EUR
Steinmetze 50 – 90 EUR

Die angegebenen Stundensätze stellen lediglich Durchschnittswerte für die einzelnen Gewerke dar, die von einzelnen Betrieben durchaus auch über- oder unterschritten werden können. Die Art der geleisteten Arbeiten und betriebliche Spezialisierungen beeinflussen die verlangten Stundensätze ebenfalls erheblich.

Wie werden Stundensätze kalkuliert?

Der am weitesten verbreitete Irrtum ist hier, dass mit den verlangten Stundensätzen nur die Mitarbeiter bezahlt werden. Das stimmt aber schlicht und einfach nicht.

Übliche Löhne im Handwerksbereich. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk liegt für das Jahr 2022 bei gerade einmal 12,90 EUR, für 2024 sind 13,95 EUR angepeilt. Im Durchschnitt werden in Deutschland rund 15 EUR pro Stunde für den Elektromonteur bezahlt, für den Elektromeister im Schnitt etwas über 20 EUR pro Stunde.

Tarifliche Mindestlöhne werden jährlich angepasst. Auch Facharbeiter im Baugewerbe (15,20 EUR) und Dachdeckern (13,60 EUR) verdienen für ihre sehr anstrengende und teilweise sehr gefährliche (Dachdecker) Arbeit kaum mehr.

Unterschied zwischen Stundensatz und Lohn ist nicht der „Gewinn“. Die Differenz zwischen dem verlangten Handwerkerstundensatz und den Verdienst des Handwerkers sind auch nicht einfach „Unternehmensgewinn“. Tatsächlich müssen die kalkulierten Stundensätze zahlreiche Kostenpositionen finanzieren.

Grundsätzlich sind das:

  • 19 % Mehrwertsteuer
  • Stundenlohn des Mitarbeiters
  • Lohn-Nebenkosten (tarifliche und gesetzliche Sozialaufwendungen)
  • Gemeinkosten (durchschnittlich 20 – 35 %)
  • Unternehmergewinn (meist nur 2 – 3 %)

Die Lohnkosten des Mitarbeiters machen dabei in vielen Fällen nur 25 % der Kosten aus. Die Gemeinkosten liegen häufig – besonders bei maschinenintensiven Gewerken oder großen Betrieben – oft auch noch höher als 35 %.

Lohnnebenkosten

Zu den Lohnnebenkosten gehören die tariflichen und die gesetzlichen Sozialaufwendungen:

Tarifliche Sozialaufwendungen. Urlaubsgeld, Sonderzahlungen (13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld), tarifliche Ausfalltage, Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge und die Vermögensbildung

Gesetzliche Sozialaufwendungen. Sozialversicherungsleistungen (AG-Anteil), Umlage-Beitrag Insolvenzgeld, Beiträge zur jeweiligen Berufsgenossenschaft, Mutterschaftsgeld, gesetzliche Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Darüber hinaus sind auch noch zu berücksichtigen:

  • Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
  • bezahlte Urlaubs- und Feiertage
  • Schwerbehindertenabgabe
  • nicht verrechenbare Zeiten

Handwerk ist personalintensiv. Gerade das Handwerk ist sehr personalintensiv – was für Unternehmer eine große Herausforderung hinsichtlich der hohen personalbezogenen Kosten, Lohnnebenkosten darstellt. Gleichzeitig muss immer für ausreichend Ersatzpersonal und eine möglichst gute Personaleinsaztplanung gesorgt werden muss.

Hohe Auslastung ist erforderlich. Nötig ist eine möglichst hohe Auslastung, da bei nicht eingesetzten Mitarbeitern kein Kunde die Lohnkosten für den Handwerker „gegenfinanziert“, sondern der Unternehmer diese Kosten selbst aufbringen muss.

Gesetzliche Arbeitszeit vs. produktive Arbeitszeit: Die Anwesenheitszeit der Mitarbeiter ist nicht gleich die produktive Zeit. Zur produktiven Zeit gehören nur die Arbeitsstunden, in denen der Mitarbeiter auch tatsächlich mit einem (bezahlten) Kundenauftrag beschäftigt ist.

Nach Abzug der unproduktiven Arbeitszeiten erhält man die tatsächliche Zahl der produktiven Arbeitsstunden der Mitarbeiter. Die unproduktiven Stunden müssen kalkulatorisch entsprechend aufgefangen werden – ansonsten entstehen für den Betrieb über lange Zeit hinweg oft beträchtliche Verluste.

Gemeinkosten

Zu den Gemeinkosten zählen alle jene Kosten, die ein Unternehmen zwar decken muss, aber nicht direkt einfordern kann. Die gesamten Gemeinkosten werden auf die von den Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden umgelegt. Gewöhnlich liegt der Gemeinkosten-Anteil bei den kalkulierten Stundensätzen zwischen 20 und 35 %, bei maschinen-intensiven Gewerken und größeren Betrieben kann er aber auch noch höher sein.

Zu den betrieblichen Gemeinkosten zählen:

  • Kosten für das Betriebsgebäude sowie Heizung, Strom, Gas, Wasser
  • Instandhaltung der Betriebsräumlichkeiten, Reparaturen, Reinigung
  • betriebliche Versicherungen
  • Gehälter und Nebenkosten für Mitarbeiter im Büro
  • Gebühren, Beiträge
  • Porto, Telefon, Werbung, EDV, Kfz-Kosten, Reisekosten
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Maschinenanschaffung, Maschinenwartung und Instandhaltung
  • Kfz-Kosten (Anschaffung, Versicherung, Reparaturen, Wartung)
  • Zinsen für Kredite
  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter

Als zusätzlich anfallende kalkulatorische Gemeinkosten können angesehen werden:

  • Unternehmerlohn
  • Verzinsung des Eigenkapitals
  • kalkulatorische Abschreibung
  • kalkulatorische Miete
  • Unternehmerrisiko
handwerker-stundensatz


Neben den Personalkosten werden auch Betriebsausgaben in den Stundensatz gerechnet

Berechnungsbeispiel:

Zur Verdeutlichung ein – sehr ausgeglichenes – Berechnungsbeispiel mit den wichtigsten Kostenanteilen bei einem Stundensatz von 63 EUR.

Posten Betrag
MwSt. 11,97 EUR
Gemeinkosten 15 EUR
Stundenlohn 16 EUR
Lohnnebenkosten 10 EUR
Abschreibungen 8 EUR
Unternehmergewinn 2,03 EUR pro Stunde

Hierbei handelt es sich nur im ein einzelnes Beispiel für eine bestimmte Branche und einen einzelnen Betrieb. Gemeinkosten und Lohnnebenkosten sowie Abschreibungen können in der Kalkulation bei anderen Betrieben oft deutlich höher liegen.

Insbesondere bei Unternehmen mit hohen Maschinenkosten oder hohem Werkzeugeinsatz liegen die Gemeinkosten häufig deutlich höher.

Beachtenswertes

Arbeitszeitunterbrechung und zusätzliche Fahrten

Zusätzliche Fahrten. Konflikte gibt es immer wieder, wenn der Handwerker noch einmal zurück zum Betriebssitz fahren muss oder zusätzliches Material besorgt – und die Kosten dafür als Arbeitszeit abgerechnet werden.

Grundsätzlich gilt hier: bei planbarem Materialbedarf dürfen diese Kosten – weder die Arbeitszeit noch die anfallenden Fahrtkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Anders sieht das bei Reparaturen aus, bei denen das Schadensbild erst ermittelt werden muss. In diesem Fall kann niemand erwarten, dass ein Handwerker alle möglichen Ersatzteile für jeden Gerätetyp im Fahrzeug mitführt – die Verrechnung der zusätzlichen Fahrt- und Arbeitszeitkosten ist also angemessen.

Arbeitsunterbrechungen. Längere Handygespräche des Handwerkers, Arbeitspausen oder unnötig häufige Wege zum Fahrzeug erregen schnell den Unmut von Kunden – tatsächlich sollten solche Zeiten auch zumindest vom Handwerker entsprechend beim Verrechnen der Arbeitszeit berücksichtigt werden. Einen tatsächlichen Anspruch darauf hat man allerdings nicht, zudem ist das nur schwer zu belegen.

Fahrtzeit = Arbeitszeit. Grundsätzlich ist es möglich, für die Anfahrtskosten zu vereinbaren, dass nur Fahrzeugkosten zur Verrechnung kommen, die benötigte Zeit aber als Arbeitszeit verrechnet wird. Da es sich bei der Fahrt um keine aktive Arbeitsleistung handelt, sollte der angewendete Stundensatz aber um 10 – 20 % gemindert werden.

Lade- und Rüstzeiten. Das Beladen des Fahrzeugs oder den Zeitaufwand der nötig ist, um Maschinen transportfertig zu machen, darf nur dann separat in Rechnung gestellt werden, wenn andere als die „üblichen Werkutensilien“ verladen werden – also nur dann, wenn besondere Dinge einzuladen oder zu transportieren sind, die sonst üblicherweise nicht transportiert werden.

Erkennbar niedrige Stundensätze

Niedrige Stundensätze können auf Lohndumping oder Schwarzarbeit hinweisen. Unternehmer dürfen die gesetzlichen Mindestlöhne nicht unterschreiten – leider passiert das trotzdem immer wieder, oder es wird mit „schwarz“ beschäftigten Kräften ein wenig „nachgeholfen“, oder es werden Sozialleistungen nicht angemessen erbracht, nur um Kunden einen niedrigeren Stundensatz als Mitbewerber bieten zu können.

Dumping ist für Betriebe und für Kunden schlecht. Langfristig schadet das dem Betrieb selbst, der immer „auf Kante“ kalkuliert, kaum Rücklagen bildet und mit unzufriedenen und schlecht bezahlten Mitarbeitern auskommen muss. Es schadet aber auch dem Kunden, der in einer solchen kalkulatorisch angespannten Situation sicherlich nicht die höchste Arbeitsqualität und bei Schäden anstandslose Nachbesserungen auf Kosten des Betriebes erwarten darf.

Es lohnt sich also auch als Kunde, öfter einmal etwas genauer hinzusehen und nicht immer automatisch das allerbilligste Angebot haben zu wollen. Bei Mitarbeitern, die nicht leistungsgerecht bezahlt werden, ist auch die Motivation und die Arbeitsqualität häufig weniger gut – das kann am Ende bis zu Ausführungsmängeln reichen. Wenn man dann Gewährleistungsanprüche durchzusetzen versucht, kann es sein, dass der Handwerker bereits insolvent ist – und man nichts bekommt. Dieser Fall ist leider alles andere als selten.

Kalkulierter Preis vs. durchsetzbarer Marktpreis: Häufig gibt es einen „maximal durchsetzbaren Marktpreis“, nach dem sich Unternehmen richten müssen. Das gilt nicht nur für öffentliche Ausschreibungen, sondern auch durchaus bei Aufträgen von Privatpersonen, besonders in harten Konkurrenzsituationen.

Für den Betrieb ist Sparen dann häufig nur an Gemeinkosten und über Änderungen an der Personalverfügbarkeit möglich, um den geforderten Maximalpreis halten zu können. Damit bekommt ein Betrieb aber schnell Probleme (etwa wenn zu wenig Geld für die Wartung der Fahrzeuge zurückgelegt wird oder die Gebäudeinstandhaltung „heruntergespart“ wird – mit zweifellos langfristig negativen und teuren Folgen).

Am Unternehmergewinn kann ohnehin kaum gespart werden, dafür ist er in den meisten Fällen zu gering

Große vs. kleine Unternehmen

Höhere Gemeinkosten vs. höhere Materialpreise: Große Unternehmen haben häufig höhere Gemeinkosten, sehr kleine Betriebe kaufen dafür Material oft deutlich teurer ein.

Sind kleinere Arbeiten mit geringem Materialeinsatz zu erledigen, sollte man daher kleine Unternehmen Arbeiten mit geringer technischer Ausstattung tendenziell bevorzugen, da die niedrigeren Gemeinkosten hier häufig geringere Stundensätze bedeuten.

Stundensätze allein sind nicht aussagekräftig

Wenn es um das Beauftragen von Betrieben geht, sollte man nie auf die Stundensätze allein sehen, sondern eine umfassende Beurteilung vornehmen:

  • Stundensatz: gilt für die gesamten Arbeiten oder kommen Extrakosten hinzu?
  • Stundenanzahl: verbindliche Schätzung vornehmen lassen oder direkt Kostenvoranschlag anfordern
  • Nebenkosten
  • welche Materialkosten fallen für das benötigte Material an? (gegebenenfalls Materialkosten mit anderen Betrieben vergleichen, dabei darauf achten, dass es sich um das gleiche Material in derselben Qualität handelt)

Am Ende sollte man immer die Gesamtkosten bei verschiedenen, vollständigen Angeboten vergleichen – und sich bei den günstigsten Angeboten oder deutlich unterpreisigen Angeboten immer fragen, ob die angesetzten Kosten noch realistisch und nachvollziehbar sind. Stundensätze allein sagen nur sehr wenig aus – das Gesamtbild muss stimmen.

Autorin: Johanna Bauer
Artikelbild: kurhan/Shutterstock

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