Was sind Sturmklammern?
Sturmklammern sind metallene Klemmvorrichtungen, mit denen Dachziegel, Dachsteine und Dachplatten mit der Traglattung des Dachstuhls verbunden werden. Sie dienen der sogenannten Windsogsicherung, also den Windkräften, die unter die Dachdeckelemente greifen und sie von der Traglattung lösen können. Es gibt verschiedene Arten von Sturmklammern, etwa
- Kopfklammern
- Kopf-Fußklammern
- (Kopf-)Seitenfalzklammern
- Multiblockklammern
Die Klammern lassen sich einfach klemmen oder mit der Dachlattung vernageln und werden je nach berechnetem Bedarf in einer bestimmten Anzahl auf dem Dach angebracht.
Gibt es eine Sturmklammer-Pflicht?
Ja, die gibt es – mittlerweile. Und zwar seit 2011. In diesem Jahr sind nämlich strengere Vorschriften des ZVDH (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks) in Bezug auf die professionelle Windsogsicherung definiert worden. Diese legen fest, dass bei Dächern von Neubauten und bei Neueindeckungen bestehender Dächer Sturmklammern integriert werden müssen. Diese Neuregelung ist auch deshalb notwendig geworden, weil moderne Dachpfannen der einfacheren Verlegung halber in der Regel über ein sich selbst haltendes, aber insgesamt loses Verfalzungssystem verfügen, das stürmischen Windstärken nicht standhält.
Wie viele Sturmklammern bei einem Dach eingesetzt werden müssen, muss mmer individuell berechnet werden, wobei die Geometrie des Dachs, der Beschaffenheit der Dachunterlage und von der Windzone, in der das Gebäude steht, entscheidend ist.
Rechtliche Folgen rund um die Sturmklammer-Pflicht
Weil eine professionelle Windsogsicherung durch Sturmklammern in den oben genannten Fällen mittlerweile offiziell Vorschrift ist, kann eine Nichtberücksichtung freilich auch negative Folgen nach sich ziehen. Die können sowohl den Hausbesitzer, als auch den Dachdecker betreffen.
Der Hausbesitzer geht, wenn er die Sturmklammer-Pflicht ignoriert, ein Versicherungsrisiko ein. Denn werden nicht vorschriftsmäßig gesicherte Dachziegel von einem Sturm abgedeckt, verwirken Versicherte ihren Anspruch auf Schadensregulierung durch die Wohngebäudeversicherung. Noch heikler und ärgerlicher kann es bei Fremdschädigungen und unwirksam gewordenem Haftpflichtversicherungsschutz werden.
Dachdecker, die sich nicht an die Sturmklammer-Vorschrift halten, machen sich ihrerseits haftbar für entstehende Schäden durch das unsachgemäße Dach. Möchte der Bauherr ausdrücklich keine Sturmklammern haben, sollte sich ein Dachdecker also vor der Verantwortung schützen und den Auftrag ablehnen.