Auftrag des Belags
Wenn eine Betontreppe belegt wird, handelt es sich meist um eine Verkleidung aller sichtbaren Betonflächen an den Stufen. Sowohl Setz- als auch Trittstufen können mit Platten aus stabilen Materialien wie Stein oder Holz belegt werden und den Betonkorpus komplett verdecken. Bei offenen Betontreppen wie beispielsweise Holmtreppen sind Oberflächen- und Seitenkantenbeläge üblich.
Je nach der Dicke beziehungsweise Stärke des Belags der Betontreppe muss bereits bei der Planung und Erstellung der Betonform das Auftragen der Beläge berücksichtigt werden. Naturstein und manche Holzbeläge können bis zu fünf Zentimetern auftragen. Das Stufensteigungsverhältnis verändert sich nicht, aber der Ein- und Ausstieg ändert sich um diese Höhe.
Beschichten oder Belegen
Umgangen wird ein Auftragen des Belags durch ein Beschichten der Betontreppe. Spezielle Betonfarben versiegeln die Betonstufen und wirken Wasser abweisend. Einen nur geringfügigen Auftrag von bis zu zwei Zentimetern verursachen herkömmliche Fliesen aus Keramik oder Feinsteinzeug.
Bei einem Holzbelag auf der Betontreppe ist die Konstruktionsart ausschlaggebend. Wenn das Holz auf den Beton flächig verklebt wird, ist nur die Holzstärke zu berücksichtigen, die der von Fliesen gleicht. Wenn ein Unterbau aus Latten erfolgt, muss der Hohlraum unter dem Holz hinzugerechnet werden.
Vorschriften und Renovieren
Zu beachten sind beim Belegen von Betontreppen, das die baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das betrifft die Neigung der Trittstufen, die entweder von der Betontreppe bereits vorgegeben sind oder durch die entsprechende Montage der Treppenbeläge erzeugt werden.
Beim Aufbringen des Treppenbelags sollte auch schon an ein eventuell später notwendig werdendes Renovieren gedacht werden. Bei vorausschauender Material- und Montageartwahl ist ein partielles Ersetzen einzelner Bauteile des Belags möglich.