Wie wird der umbaute Raum berechnet?
Die Berechnung des umbauten Raums wird in der DIN 277 geregelt. Für jedes Vollgeschoss werden dessen Länge, Breite und Höhe miteinander multipliziert. Bei einem ausgebauten Dachgeschoss wird ebenso verfahren, das Ergebnis wird anschließend durch 2 geteilt. Ist das Dachgeschoss nicht ausgebaut, wird es auch nur zu 1/3 in die Berechnung des umbauten Raums einbezogen.
Bei der Berechnung des umbauten Raums werden Rohmaße herangezogen. Seit 2016 wird für Immobilien der BRI, also der Brutto-Rauminhalt herangezogen. Dieser bezieht sich auf Fertigmaße.
Wann gehört ein Dachüberstand zum umbauten Raum?
Während der Dachüberstand in den allermeisten Fällen nicht zur Berechnung des umbauten Raums herangezogen wird, gibt es einige Ausnahmen:
- Ist der Dachüberstand länger als 1,50 m
- Wird der Dachüberstand nach unten abgestützt
- Werden mit dem Dachüberstand weniger als 2 m Grenzabstand eingehalten
- Wird der Dachüberstand durch Wände beispielsweise als Wintergarten genutzt
Die genauen Regelungen, wie Ihr Dachüberstand den umbauten Raum, aber auch notwendige Abstandsflächen beeinflusst, können Sie der jeweilig gültigen Landesbauordnung entnehmen. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.