Wie lang darf ein Dachüberstand eigentlich sein?
Üblich sind Dachüberstände von 70 – 100 cm bei klassischen Bauten, bei modernen Bungalows sind dagegen nur 50 – 60 cm Dachüberstand üblich. Grundsätzlich darf ein Dachüberstand auch länger als 100 cm geplant werden. Er kann dann als Balkon- oder Terrassenüberdachung dienen. Allerdings müssen hier baustatische Bedenken geprüft werden, und der Dachüberstand unter Umständen abgestützt werden. In diesem Fall zählt der Überstand mit den Stützen zur umbauten Fläche dazu und darf in keinem Fall über die Baugrenze reichen!
Welche weiteren Grenzen sind für Dachüberstände relevant?
Neben der Baugrenze spielt der Dachüberstand auch bei den notwendigen Abstandsflächen eine Rolle. Außerdem müssen Sie auch die vorgegebenen Abstände zur Grundstücksgrenze, bzw. zum Nachbargrundstück einhalten.
Allerdings müssen Sie auch hier mit der Baubehörde vor Ort in Kontakt treten, um genau herauszufinden, was bei Ihrem Projekt erlaubt ist. Bei einer Grenzbebauung kann es erlaubt sein, mit Einverständnis des Nachbarn einen Dachüberstand auf das Nachbargrundstück zu verlängern. Auch ein Sachverständiger oder Architekt kann hier oft konkret Auskunft geben.