Gibt es Ausnahmen, bei denen keine Baugenehmigung benötigt wird?
In der Tat ist nicht jede Verlängerung eines Dachüberstands genehmigungspflichtig. Handelt es sich um ein Bauwerk, das selbst genehmigungsfrei aufgestellt werden darf, können Sie natürlich auch Änderungen am Dach und dem Dachüberstand, wie eine Verlängerung, vornehmen.
Allerdings sollten Sie sich immer gut informieren: Die jeweils gültige Landesbauordnung gibt Aufschluss darüber, welche Bauwerke Sie ohne eine Baugenehmigung errichten können. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Bauamt vor Ort nach!
Warum braucht man eine Baugenehmigung für den Dachüberstand?
Das Dach gilt immer als wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes. Wenn Sie Änderungen an Ihrem Dach vornehmen, kommt es auf die jeweilige Landesbauordnung an, ob es sich dabei um wesentliche, unwesentliche oder verfahrensfreie Änderungen handelt.
Je nach Bundesland wird der Dachüberstand beispielsweise nicht bei der Berücksichtigung der Abstandsflächen gewertet. In anderen Bundesländern kann der Dachüberstand durchaus gewertet werden. Generell sollten Sie sich gut informieren, denn im Zweifel kann die Baubehörde einer Rückbau der Änderungen fordern.