Ist die Entfernung von Vogelnestern grundsätzlich verboten?
Im Grunde schon. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht im §44 vor, dass alle wild lebenden Tiere und europäischen Vogelarten besonders zu schützen sind, insbesondere während ihrer Fortpflanzungs- und Aufzuchtphasen. Dazu gehört ganz konkret, dass ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten weder entnommen, noch beschädigt oder zerstört werden dürfen. Das wird auch jeder natur- und tierliebe Hausbesitzer unterschreiben. Vögel sind schließlich durch ihr Gezwitscher nicht nur herzerfreuende, sondern durch ihre Insektenvertilgung auch höchst nützliche Tiere für Garten und Landschaft. Trotzdem können bei dem Gesetz auch Ausnahmen gemacht werden, wenn es wirklich nötig ist. Dazu gehört im Individualfall auch eine erhebliche Funktionsbeeinträchtigung der Dachentwässerung.
Wann ist eine Nestentfernung angesagt?
Vogelnester zu entfernen, sollte aus den oben genannten Gründen immer möglichst vermieden werden. Wenn das Nest den Regenwasserabfluss in der Dachrinne aber wesentlich behindert, ist die Entfernung leider nötig. Ob Sie dafür einen Genehmigungsantrag bei der örtlichen Naturschutzbehörde einholen müssen, hängt wesentlich davon ab, ob das Nest noch bewohnt ist. Handelt es sich um ein verwaistes Nest, das die Rinne oder das Fallrohr verstopft, können Sie es freilich einfach selbst entfernen. Wenn es noch bewohnt ist, steht der Schutz der Vogelfamilie im Vordergrund und es muss eine schonende Möglichkeit gefunden werden, das Nest durch Fachleute umzusiedeln.
Darf man ein Nest auch selbst umsiedeln?
Das Vogelnest aus der Dachrinne selbst umzusiedeln, ist im Allgemeinen nicht erlaubt. Um es an einen anderen Ort zu bringen, den die Vogeleltern auch wiederfinden, bedarf es fachlichen Know-Hows. Wer ein Vogelnest in Eigenregie umsiedelt oder gar zerstört, muss mit einem Bußgeld rechnen. In welcher Höhe, ist von Bundesland zu Bundesland und von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wie kann man dem Nestbau in der Dachrinne vorbeugen?
Damit es gar nicht erst dazu kommt, dass eine junge Vogelfamilie gestört werden muss, kann man eine Vogelabwehr installieren. Die klassische Variante ist eine Taubenabwehr, eine Art Spiral-Stacheldraht zum einfachen Ein- und Aushängen, der Vögel davon abhält, sich auf der Dachrinne überhaupt niederzulassen. Grundsätzlich ist auch ein Laubfangsystem sinnvoll – solch ein Abdeckgitter hält nicht nur Laub davon ab, die Rinne zu verstopfen, es macht es Vögeln auch nicht mehr möglich, ihr Nest direkt in der Rinne zu bauen.