Grobe Fahrlässigkeit
Wenn ein Arbeitsschlüssel verloren wurde, stellt sich zuallererst die Frage, auf welche Weise der Verlust zustande kam. Im Falle einer nachzuweisenden groben Fahrlässigkeit bleibt der Verlierer fast immer auf den anfallenden Kosten sitzen. Das kann bei aufwändigen Schließanlagen mehrere tausend Euro ausmachen.
Grobe Fahrlässigkeit entbindet auch Versicherungen von ihrer Leistungspflicht. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind das Verleihen eines privaten Schlüsselbundes einschließlich der Arbeitsschlüssel, das Versenden von Arbeitsschlüsseln per Post oder die Aufbewahrung unter der Fußmatte.
Teilhaftung, volle Haftung oder keine Haftung
Ist grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, bestimmen verschiedene Vorbedingungen den Umfang der Haftung.
- Die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers umfasst Schlüsselverlust.
- Die private Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers erstreckt sich auf den Verlust sogenannter „öffentlicher“ Schlüssel.
- Es besteht eine Selbstbeteiligung bzw. ein Selbstbehalt im Versicherungsschutz.
- Im Rahmen der vereinbarten Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers ist eine anteilige Haftung im Arbeitsvertrag festgelegt.
- Der Typ der Schließanlage sieht einen Pauschalbetrag für die Nachfertigung von Arbeitsschlüsseln vor.
Sehr große Schließanlagen steuern nicht nur das Öffnen und Schließen von Türen und Toren. Oft sind Alarmanlagen angekoppelt oder maschinelle Prozesse werden teilgesteuert. Arbeitsrechtlich kann der Arbeitgeber eine gültige Abmahnung an den Arbeitnehmer aussprechen, auch wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt.