Gaststättenerlaubnis oder Ausschankgenehmigung
Hierzulande ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich, wenn Alkohol verkauft werden soll. Der Unterschied liegt in der sogenannten Gaststättenerlaubnis für den ständigen Alkoholausschank in einem Gastgewerbe und einer Ausschankgenehmigung für den gelegentlichen oder einmaligen Ausschank von Alkohol.
Gestattung für den Ausschank
Bei den Ämtern heißt eine Ausschankgenehmigung meist auch Gestattung. Damit sind die besonderen zeitlich begrenzten Aktionen des Alkoholausschanks gemeint. Diese Genehmigungen sind deutlich leichter und günstiger zu bekommen als eine Gaststättenerlaubnis.
Sobald die Absicht vorliegt mit dem Ausschank einen Gewinn zu erzielen, ist die Ausschankgenehmigung nötig. Für eine kostenlose Abgabe des Alkohols sind nur die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Hier wird keine Genehmigung nötig.
Wann muss eine Ausschankgenehmigung beantragt werden?
- Alkohol wird gewerbsmäßig ausgeschenkt
- Fest ist öffentlich
- Veranstaltung zeitlich begrenzt
Kosten für die Ausschankgenehmigung
Bei den Kosten für eine vorübergehende Gestattung kommt es auf den Umfang und die Dauer der Veranstaltung an. Für ein kleines eintägiges Fest werden nicht mehr als 50 Euro zu zahlen sein. Allerdings sind die Kosten örtlich stark unterschiedlich und können auch mehrere Hundert Euro betragen.
Kosten für die Gaststättenerlaubnis
Neben der dauerhaften Genehmigung für den Alkoholausschank wird zusätzlich noch eine Gewerbeanmeldung nötig sein. Diese ist meist bereits für 50 Euro zu haben.
Deutlich teurer ist die Schankerlaubnis für die Gaststätte. Regional unterschiedlich werden in etwa 1.000 Euro fällig. Meist ist eine Anzahlung notwendig, damit die Schankerlaubnis überhaupt beantragt werden kann. Der restliche Betrag ist erst nach der Genehmigung, also der Erteilung der Schankerlaubnis fällig.
Alle Anträge sollten rechtzeitig gestellt werden, denn die Erteilung kann locker drei Monate bis zu einem halben Jahr dauern.