Einstellarbeiten nötig?
Grundsätzlich braucht man sich bei gemieteten Baggern keine Sorgen um die Hydraulik und ihre Einstellungen machen. Solche Arbeiten erledigt immer der Vermieter.
Über die Einstellung muss man sich also ohnehin nur dann Gedanken machen, wenn man einen Bagger gekauft hat.
Sollten sich massive Änderungen während dem Betrieb zeigen („nervöses“ Verhalten, Steuerung lässt sich nicht mehr fein regulieren) liegt eher der Verdacht nahe, dass es sich um einen Defekt an einzelnen kleinen Teilen handelt als tatsächlich um eine verstellte Hydraulik.
In einem solchen Fall sollte man den Bagger auf jeden Fall zur Reparatur geben und die fehlerhaften Teile ermitteln und austauschen lassen. In der Regel sind das nur sehr kleine Teile – etwa die Neutralstellfeder am Schieber oder ein Bremsventil.
Hydraulikdruck
Der Hydraulikdruck sollte bestimmte Werte nicht überschreiten. Für den Druck an sich ist die Pumpe zuständig, je nachdem wie viel Druck sie leistet (im Leerlauf und unter Nenndrehzahl) muss der sogenannte Druckbegrenzer (DBV) mehr oder weniger arbeiten.
Er misst den herrschenden Druck anhand einer Kennlinie und lässt bei zu hohem Druck das überschüssige Öl in den Tank zurücklaufen, so dass der Druck wieder sinkt. Das Druckbegrenzer Ventil kann aber verstellt sein – dann ist der ankommende Druck der Hydraulik höher, als er sein dürfte.
Solche Fälle sind aber äußerst selten – in aller Regel wurde hier eine Einstellung am Druckbegrenzer veränder, so dass er erst später reagiert.
Kleinere Anstiege, auch bei korrekt eingestelltem Druckbegrenzer, sind dann zu erwarten, wenn die Pumpe gegen eine mit deutlich höherer Förderleistung getauscht wird. In diesem Fall muss unter Umständen am DBV etwas nachreguliert werden.