Das Erweitern der Wohnfläche um den Balkon
Wohnraum ist knapp. Dementsprechend kaufen viele Menschen Häuser, die von der Wohnfläche betrachtet an der Grenze liegen. Vielleicht ist aber auch ein Balkon vorhanden, der nie genutzt wird. In beiden Fällen kommt nun vielleicht die Idee, diesen Balkon in Wohnraum umzubauen. Doch zunächst muss erst einmal geprüft werden, um welcheBalkonart es sich überhaupt handelt:
- Loggia
- Dachloggia
- auskragender Balkon
Die Bauweise des Balkons ist entscheidend
Insbesondere beim auskragenden Balkon stellt sich die Frage, ob der Balkon mithilfe einer Kragplatte errichtet wurde, die fest mit der Fassade verbunden ist. Alternativ dazu handelt es sich bei nachträglich angebauten und vielen neuen Balkonen um Vorsatzbalkone. Die werden einfach von außen an die Fassade gesetzt und mehr oder weniger stark damit verbunden.
So können Sie einen Balkon zu Wohnraum umbauen
Handelt es sich um einen solchen Balkon, wird es nichts aus der herkömmlichen Wohnraumerweiterung durch das Umbauen des Balkons. Doch Sie können den Balkon selbst auch unterschiedlich umbauen:
- zum Erweitern des Raums dahinter
- als Warmwintergarten
- als Kaltwintergarten
Balkon zum Kaltwintergarten umgestalten
Am geringsten ist der Aufwand als Kaltwintergarten, da dieser nicht ganzjährig bewohnbar ist. Damit entfällt die Heizung, aber auch die Verbindung zwischen Anbau und Fassade muss nicht hocheffizient und maximal dämmend ausgeführt werden. Ein solcher Kaltwintergarten lässt sich unter Umständen auch aus dem Anbaubalkon machen.
Warmwintergarten und Wohnraumerweiterung
Aufwendiger wird es dagegen beim Warmwintergarten oder bei der geplanten Wohnraumerweiterung um die Balkonfläche. In diesem Fall „wandert“ die Balkonfläche zumindest bautechnisch von außerhalb des Wohngrundrisses nach innen. Damit gelten für die zukünftige Fassade dieselben Vorschriften wie für die herkömmliche Fassade.
Die EnEV kann nun plötzlich zum Tragen kommen
Insbesondere bei Bestands- und Altbauten, die noch keine Fassadendämmung besitzen, die der Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen, kann dadurch auch die Notwendigkeit der Fassadendämmung ausgelöst werden. Bei Immobilienbesitzern, die seit einer Mindestzeit in ihrer eigenen Immobilie wohnen, ist die Fassadendämmung nicht sofort notwendig. Werden aber An- oder Umbauarbeiten durchgeführt, kann damit auch die Fassadendämmung fällig werden.
Die Besonderheiten laut Bebauungsplan beachten
Bei auskragenden Balkonen kommt außerdem erschwerend hinzu, dass zahlreiche Gebäude schon auf den laut Bebauungsplan gültigen Baulinien errichtet wurden. Für auskragende Balkone bestehen meist Sonderregelungen. Wird der Balkon aber nun zu Wohnraum, wird auch der Gebäudegrundriss über die Baulinien getragen. Dazu müssen Genehmigungen vorliegen, aber auch die Nachbarn müssen ihr Einverständnis erklären.
Der Balkonumbau zu Wohnraum aus bautechnischer Sicht
Bautechnisch gibt es dagegen in der Regel die geringsten Probleme. Die Tragfähigkeit von Balkonen liegt in der Regel etwas über der von Gebäudezwischendecken. Damit werden diese Mindestanforderungen erfüllt. Wände müssen auch nicht ganz herausgetrennt werden. Oft reicht eine Verbreiterung der ehemaligen Türen und Fenster mit entsprechendem Sturz, der eingebaut werden muss. Allerdings handelt es sich in jedem Fall um ein Vorhaben, das einer Baugenehmigung bedarf. Lediglich die Vorgehensweise (Baugenehmigungsverfahren, Bauanzeige usw.) unterscheidet sich je nach Bundesland.