Verbreitete Größe
Aus der ehemaligen Herstellungstechnik entstand die Größenangabe für Dachrinnen in Teilen. Aus zwei Meter breiten Blechtafeln wurden früher die Bänder für die Produktion zu gleichen Teilen herausgeschnitten. Die Anzahl der herausgeschnittenen Teile bestimmt die Breite des einzelnen Metallstreifens, aus dem die Dachrinne gebogen wird.
Bei der sechsteiligen Dachrinne entstehen aus zwei Metern Einzelbreiten von 333 Millimetern, die im rund gebogenen Zustand über einen Durchmesser von 153 Millimetern verfügen. Diese Größe wird Satteldächern mit Grundflächen von 83 bis 150 Quadratmetern zugeordnet.
Unterschiedliche Größenbezeichnungen
Im Fachhandel, Baumärkten und unter Handwerkern werden unterschiedliche Bezeichnungen für die gleiche Produktgröße genutzt.
- Die Nenngröße ist die tatsächliche Gesamtbreite des unverformten Metallstreifens, die bei einer sechsteiligen Dachrinne 333 Millimeter beträgt.
- Häufig verwendet wird auch die auf das Zentimetermaß verkürzte Bezeichnung, die bei der sechsteiligen Dachrinne zur Benennung 33er-Rinne führt.
- Der Durchmesser der rund gebogenen Dachrinne aus sechs Teilen beträgt 153 Millimeter.
- Als Richtgröße wird vor allem in Baumärkten der gerundete Durchmesser angegeben, die bei sechsteiligen Dachrinnen mit RG 150 bezeichnet wird.
- Bei einer kastenförmigen Biegung der sechsteiligen Dachrinne entsteht eine Bodenbreite von 120 Millimetern.
- Jeder Dachrinnengröße ist eine Nenndicke zugeordnet. Sie beträgt bei sechsteiligen Dachrinnen aus Kupfer 0,6 und aus Zink oder Aluminium 0,7 Millimeter.
Dachrinnenpreis pro Stück
Üblicherweise werden Dachrinnen als Einzelstücke angeboten, deren Längen von einem bis drei Metern reichen. Als Materialien finden die Metalle Aluminium, Kupfer, Zink oder verzinktes Eisenblech und Titanzink Verwendung.
Neben den reinen Dachrinnen kommen viele Einzelteile wie Fallrohre, Winkel- und Abschlussstücke, Stutzen, Abzweige, Laubschutz, Lötstutzen, Halter und Dehnungsausgleicher zum Einsatz.
Dachrinnen aus Kunststoff sind preiswerter, werden aber nicht an Wohngebäuden verwendet, sondern sind meist nur für kleinere Objekte wie Gartenhäuschen geeignet. In vielen Fällen dürfen sie von Rechts wegen nicht gewählt werden.