Bandbreite an Überdachungsarten ist unüberschaubar
Überdachungen entstehen in vielfältigen Ausführungen und zu sehr unterschiedlichen Zwecken. Generell können folgende drei grundlegende Kriterien definiert werden, die über Baugenehmigungspflicht oder Befreiung davon entscheiden:
1. Die Dimension (Größe, Höhe), durch die sich auch statische Erfordernisse bestimmen
2. Funktionen wie Vordach, frei stehende Überdachung, Gebäudeerweiterung, Terrasse
3. Montageort in Sichtbarkeit und Entfernung zur Grundstücksgrenze
Kleine Überdachungen wie beispielsweise über einem Briefkasten oder über einem Hochbeet bei moderater Höhe sind eher als Basteleien zu bewerten und interessiert das Bauamt meist nicht.
Definition eines Bauvorhabens
Jede Aktivität, durch die ein Bauwerk entsteht oder verändert wird, wird als Bauvorhaben (BV oder BVH) bewertet. Alle Bauvorhaben müssen mindestens bei der zuständigen Baubehörde angezeigt werden. Diese entscheidet, ob der Bau der Überdachung eventuell verfahrensfrei möglich ist oder einer Baugenehmigung bedarf.
Bauvorhaben reichen von selbst gebauten frei stehenden Überdachungen über Haustürüberdachungen bis hin zu Terrassenbedachungen und verbindende Bauelemente zwischen Gebäuden wie Haus und Garage.
Bei Gebäudeberührung wird genauer geprüft
Als Faustregel kann ein Bauherr, Heimwerker und Sanierer davon ausgehen, dass alle Projekte, die am Gebäude realisiert werden, genehmigungspflichtig sind.
Bei Überdachungen im Garten über Beeten oder Carports sind häufiger verfahrensfreie Zustimmungen des Bauamts möglich. Maßgeblichen Einfluss haben allerdings die Stützkonstruktion, Fundamente und die Bodenversiegelung unter der Überdachung.
Öffentliches und privates Recht
Neben dem durch die Baugesetzgebung abgedeckten öffentlichen Recht muss auch das Privatrecht beachtet werden. Folgende typische Faktoren fallen in diese Kategorie:
- Die Sicht des Nachbarn wird eingeschränkt
- Eine begehbare Überdachung erlaubt inadäquate Einblicke ins Nachbargrundstück
- Die Überdachung wird näher als drei Meter an der Grundstücksgrenze errichtet
- Die Konstruktion erzeugt störenden Schattenwurf