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Themenbereich: Überdachung

Wann eine Überdachung eine Baugenehmigung braucht

ueberdachung-baugenehmigung
Kleinere Überdachungen am Haus sind oft nur meldepflichtig Foto: Marina Lohrbach/Shutterstock

Wann eine Überdachung eine Baugenehmigung braucht

So vielfältig Dacharten und Formen sind, so unterschiedlich sind die baurechtlichen Vorgaben. Dazu kommen regional und lokal voneinander abweichende Regeln, da das örtliche Bauamt eine Baugenehmigung bestimmt. Endgültig komplex wird die Bewertung und Klassifizierung einer Überdachung durch das getrennte private und öffentliche Recht.

Bandbreite an Überdachungsarten ist unüberschaubar

Überdachungen entstehen in vielfältigen Ausführungen und zu sehr unterschiedlichen Zwecken. Generell können folgende drei grundlegende Kriterien definiert werden, die über Baugenehmigungspflicht oder Befreiung davon entscheiden:

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1. Die Dimension (Größe, Höhe), durch die sich auch statische Erfordernisse bestimmen
2. Funktionen wie Vordach, frei stehende Überdachung, Gebäudeerweiterung, Terrasse
3. Montageort in Sichtbarkeit und Entfernung zur Grundstücksgrenze

Kleine Überdachungen wie beispielsweise über einem Briefkasten oder über einem Hochbeet bei moderater Höhe sind eher als Basteleien zu bewerten und interessiert das Bauamt meist nicht.

Definition eines Bauvorhabens

Jede Aktivität, durch die ein Bauwerk entsteht oder verändert wird, wird als Bauvorhaben (BV oder BVH) bewertet. Alle Bauvorhaben müssen mindestens bei der zuständigen Baubehörde angezeigt werden. Diese entscheidet, ob der Bau der Überdachung eventuell verfahrensfrei möglich ist oder einer Baugenehmigung bedarf.

Bauvorhaben reichen von selbst gebauten frei stehenden Überdachungen über Haustürüberdachungen bis hin zu Terrassenbedachungen und verbindende Bauelemente zwischen Gebäuden wie Haus und Garage.

Bei Gebäudeberührung wird genauer geprüft

Als Faustregel kann ein Bauherr, Heimwerker und Sanierer davon ausgehen, dass alle Projekte, die am Gebäude realisiert werden, genehmigungspflichtig sind.

Bei Überdachungen im Garten über Beeten oder Carports sind häufiger verfahrensfreie Zustimmungen des Bauamts möglich. Maßgeblichen Einfluss haben allerdings die Stützkonstruktion, Fundamente und die Bodenversiegelung unter der Überdachung.

Öffentliches und privates Recht

Neben dem durch die Baugesetzgebung abgedeckten öffentlichen Recht muss auch das Privatrecht beachtet werden. Folgende typische Faktoren fallen in diese Kategorie:

  • Die Sicht des Nachbarn wird eingeschränkt
  • Eine begehbare Überdachung erlaubt inadäquate Einblicke ins Nachbargrundstück
  • Die Überdachung wird näher als drei Meter an der Grundstücksgrenze errichtet
  • Die Konstruktion erzeugt störenden Schattenwurf
Tipps & Tricks
Wenn Sie einen echten „Schwarzbau“ errichten oder auf einem Grundstück beispielsweise beim und nach Kauf feststellen, müssen Sie ihn abreißen, wenn er von Dritten (Mitarbeiter von Behörden, Nachbarn) entdeckt und angezeigt wird. Eine Verjährungsfrist gibt es nicht.

Autor: Stephan Reporteur
Artikelbild: Marina Lohrbach/Shutterstock
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