Bauliche Vorschriften zur Raumentlüftung
Neben der luftdichten Ausführung der Gebäudehülle verlangt die EnEV seit 2009 auch einen Mindestluftaustausch zur Gewährleistung des Feuchteschutzes. Eine Lüftung muss unabhängig von der Anwesenheit der Nutzer des Gebäudes sichergestellt sein. Etwa alle 6 Stunden muss daher die Raumluft komplett ausgetauscht werden, auch ohne dass ein Mensch aktiv ein Fenster zum Lüften öffnet.
Bei Neubauten und allen Gebäuden, bei denen Modernisierungsmaßnahmen mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster oder mehr als ein Drittel der Dachfläche betreffen muss daher ein Lüftungskonzept erarbeitet werden, dass einen automatischen bzw. automatisierten Mindestluftwechsel nachweist. Dezentrale Lösungen sind hier sehr beliebt, da sie im Vergleich zu zentralen Systemen relativ kostengünstig umsetzbar sind und über eine leichtere Installation und Wartung verfügen.
Möglichkeiten der dezentralen Lüftung über das Dach
Dezentrale Lüftung wird im Normalfall über Wandlüfter realisiert. Unter Dachschrägen ist dies nur in Zimmern mit Außen- bzw. Giebelwänden möglich. Es gibt zwei mögliche Lösungen für die dezentrale Lüftung über das Dach:
- Installation kleiner Gauben für die dezentralen Lüfter im Dach
- Fensterlüfter, die den Markisenkasten des Dachfensters ersetzen
Nachteile der Gauben sind vor allen Dingen der sehr kostenintensive Einbau, außerdem sind solche Kleinst-Gauben nur für die Lüftung optisch wenig ansprechend.
Fensterlüfter sind dagegen deutlich kostengünstiger und fallen optisch praktisch gar nicht auf. Sie können auch nachträglich bei bestehenden Dachfenstern eingebaut werden und normalerweise relativ einfach an Wand- und Giebellüftungssysteme angeschlossen werden.