Zustandsklassen und Tauschfähigkeit
Generell werden Europaletten in fünf Erhaltungsstufen unterteilt, die in Grenzfällen allerdings nur eine ungefähre Klassifizierung darstellen. Die Definitionen der Europaletten sind:
- Neue Exemplare: ungebrauchte fabrikneue Europaletten in der erstmaligen Verwendung
- Neuwertige Exemplare: Europaletten mit höchstens zwei zurückliegenden Tauschgängen und vollkommen beschädigungsfrei
- Tauschfähige Exemplare: Gebrauchte Europaletten mit voller statischer Funktion, die kleinere Absplitterungen und Schmutzverfärbungen haben dürfen
- Kaputte Exemplare: Verrottete, verfaulte oder gebrochene Europaletten, deren Tragfähigkeit und Eigenstabilität beschädigt ist
- Offiziell reparierte Exemplare: Ehemals kaputte Europaletten, die durch lizenzierte Fachbetriebe wieder in den tauschfähigen Zustand „upgegradet“ werden. Sie sind durch ein Nagelsiegel der EPAL gekennzeichnet.
Schwankende Tagespreise
Der originäre Neupreis einer ungebrauchten und zugelassenen Europalette schwankt und ist von Angebot und Nachfrage abhängig. Als übliche Preisspanne wird von den lizenzierten Herstellern zwischen zehn und 18 Euro pro Stück. Buchungstechnisch wird im Logistikgewerbe der „innere“ Wert beim Ankauf der neuen oder neuwertigen Europalette mit rund zehn Euro veranschlagt.
Im Tauschsystem von EPAL ist der Preis der einzelnen Europalette nicht erkennbar. Die Kosten für Europaletten setzen sich meist nicht näher definierten Anteilen aus innerem Wert und einem Pfand beziehungsweise einer Kaution zusammen.
Kennzeichnung „echter“ Europaletten
Wenn Europaletten für Neupreise unter zehn Euro angeboten werden, sollte die offizielle Lizenzierung durch das EPAL-System genau geprüft werden. Das gilt auch für gebrauchte Exemplare, die manchmal im tauschfähigen Zustand für unter fünf Euro erhältlich sind. Die offiziellen Siegel sind standardisiert:
- Das Signet EPAL in Großbuchstaben und ovalem Einschluss auf dem linken Eckklotz der Längsseite
- Die grafisch umfasste Herstellerbezeichnung, das Herstellungsland in Initialbezeichnung, sogenannte Güteprüfklammer mit eventuellem Reparatur-Nagelsiegel, Datum der Herstellung, eventuell laufende Produktionsnummer und Prüfsiegel des IPPC für durch Schädlinge unbeschädigtes Holz auf dem Mittelklotz
- Großbuchstaben EUR in ovalem Einschluss auf dem rechten Klotz
Holzart und Laufzeit
Für die Herstellung von Europaletten sind 17 Holzarten offiziell zugelassen, wobei zwei nur eingeschränkt verwendet werden dürfen. Der Preis einer Europalette wird auch durch den Wert des verwendeten Holzes bestimmt. Zwar werden im Normalfall eher Splintgehölze und seltener Kernholz im Europalettenbau verwendet, aber es sind hochwertigere Kernholzprodukte erhältlich.
Der innere Wert von Gehölzen wie beispielsweise Ahorn, Akazie, Eiche und Edelkastanie liegt höher als der von schneller wachsenden Nadelgehölzen wie Tanne, Fichte oder Kiefer. Bessere Hölzer werden mit der Maßgabe verwendet, um die Tauschlaufzeit der Europaletten zu erhöhen. Daher sind höhere Pfandeinsätze oder auch Ausgleichszahlungen beim Tausch höher- gegen minderwertigere Produkte möglich.