Wer hilft bei der Sanierung denkmalgeschützter Fensterbänke?
Wenn ein Fenster und die dazugehörige Fensterbank für mehr Dichtigkeit, Dämmung und Schallschutz saniert werden soll, sind zwei Aspekte unter einen Hut zu bringen:
- Bauliche Anforderungen
- Erfüllung von Denkmalschutzauflagen
Die baulichen Aspekte, die einer Fensterbank zu mehr Dichtigkeit und weniger Kältebrückenwirkung verhelfen sollen, sind das eine. Schon hierbei sollte fachlicher Rat von Bauplanern eingeholt werden, die Experten in Sachen Bauphysik und Energieökonomisierung sind. Bei einem denkmalgeschützten Haus, dessen historischer Charakter erhalten bleiben soll, sollte der Bauplaner sich außerdem auch mit architektonischen Belangen auskennen. Die konkreten Auflagen zur Erhaltung des gebäudespezifischen Architekturtypus sind bei der örtlichen Denkmalschutzbehörde einzuholen. Die Behörde erteilt in Abstimmung mit dem Bauplaner auch die Genehmigung, die für die geplanten Arbeiten nötig ist.
Welche konkreten Maßnahmen können nötig sein?
Für die optische und energetische Sanierung einer Fensterbank im denkmalgeschützten Altbau stehen in der Regel folgende Maßnahmen an:
- Nachbau der originalen Fensterbank
- Abdichtungsmaßnahmen
Oft haben denkmalgeschützte Altbauten mächtige, mit üppigen Verzierungen versehene Außenfensterbänke aus Naturgesteinen wie Sand- oder Kalkstein. Nach vielen Nutzungsjahren sind hier häufig irreparable Schäden vorzufinden. Eine originalgetreue Nachbildung durch einen kundigen Steinmetz ist in dem Falle meist die einzige Option, die Fensterbank stilecht zu renovieren. Dabei sind allerdings auch nötige Abdichtungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine thermische Trennung zur Innenfensterbank und zum Baukörper einzubeziehen, die gegebenenfalls reduzierte Maße erfordern.
Wie kann die Fensterbanksanierung gefördert werden?
Für die teils aufwändigen energetischen Sanierungsarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden gibt es zahlreiche Fördertöpfe, die von öffentlichen oder privaten Institutionen, den Gemeinden oder dem Staat bereitgestellt werden. Informationen dazu kann Ihnen Ihre örtliche (untere) Denkmalschutzbehörde geben. Besondere Förderungen für energiesanierende Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden bietet etwa die KfW-Bank an: in den verschiedenen Programmen kann man etwa einen Kredit mit Tilgungszuschuss, einen Investitionszuschuss oder einen finanziellen Zuschuss für die Baubegleitung wählen. Voraussetzung ist allerdings immer die Einhaltung der von der Energieeinsparverordnung EnEV definierten Anforderungen bei den geplanten Maßnahmen.