Bei welchen Böden müssen Frostschürzen für die Bodenplatte gebaut werden?
Grundsätzlich sind das alle frostempfindlichen Böden. Sie könnten durch Auffrieren am Rand der Bodenplatte, die dem Frost ausgesetzt ist, Schäden am Haus verursachen.
Bei welchen Bodenarten besteht Frostgefahr?
Insbesondere frostgefährdet sind:
- Schluff
- Ton
- Sande und Kiese, die sehr feinkörnig sind
Auch bei einigen anderen Bodenarten kann aufgrund der Bodenzusammensetzung eventuell Frostgefahr bestehen.
Wie kann festgestellt werden, ob eine Frostgefährdung vorliegt?
Dafür ist eine geotechnische Begutachtung nötig, um genau feststellen zu können, inwieweit ein Boden eine Frostgefahr und damit das Risiko einer mögliche Beschädigung für die Bodenplatte birgt. Auch ein bodenmechanisches Gutachten erfasst dies – es ist zwar nicht vorgeschrieben, vor dem Hausbau aber aus statischer Sicht aber empfehlenswert.
Wie wird eine Frostschürze gemacht?
Die Frostschürze reicht gewöhnlich bis mindestens 80 cm unterhalb der endgültigen Geländeoberkante. Sie wird – wie auch die Bodenplatte – aus Stahlbeton hergestellt. Alternativ kann sie aber auch als sogenannte Schotterpackung erfolgen, insbesondere bei Passivhäusern und bei Häusern mit hohem Dämmwert.
Veränderung der Statik durch die Frostschürze
Bei Errichtung einer Frostschürze muss berücksichtigt werden, dass sie das Tragverhalten der Bodenplatte möglicherweise sehr deutlich beeinflusst. Sie muss also bereits bei der Planung des Gebäudes mit berücksichtigt werden, um das Bett wegen des geänderten Setzungsverhaltens entsprechend passend verteilen zu können.
Planung der Frostschürze
Die Planung der Frostschürze nimmt der Architekt über die Baupläne vor. Eine zuvor durchgeführte bodenmechanische Untersuchung ist in jedem Fall ratsam, da die darin ermittelten Werte für die statische Planung bedeutsam sind.