Außenwasseranschlüsse
Das größte Problem mit Frost haben sicherlich Wasseranschlüsse im Außenbereich, etwa ein außen am Haus angebrachter Wasserhahn für die Gartenbewässerung. Wenn der erste Frost droht, dann müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Einfrieren der Leitung zu verhindern.
Zunächst muss die Wasserzufuhr mit dem Sperrschieber für den jeweiligen Hahn geschlossen werden. Danach kann der Wasserhahn auf der Außenseite geöffnet werden. Mit dem Entleerungshahn auf der Innenseite kann danach das restliche Wasser abgelassen werden. Geht das nicht, muss eventuell ein vorhandenes Rücklaufventil noch geöffnet werden – erst dann strömt Wasser aus dem Entleerungshahn. Der Wasserhahn ist nun druckfrei und leer, und ein Einfrieren der Leitung ist nicht mehr möglich.
Sollte sich auf der Innneseite kein Absperrventil befinden, handelt es sich um einen selbstentleerenden Wasserhahn. Hier brauchen Sie sich wegen Frost keine Sorgen zu machen, die Leitung schützt sich von selbst vor Frostschäden.
Beim Neubau kann man auch von vornherein auf frostsichere Außenarmaturen setzen. Damit lässt sich dann auch im Winter draußen noch Wasser zapfen, und das Absperren vor dem ersten Frost entfällt.
Andere gefährdete Bereichen
Besondere Vorsicht ist auch bei anderen Leitungsarten geboten. Häufig übersehen werden dabei die Solaranlagen-Leitungen, die ebenfalls dem Frost ausgesetzt sein können, und entsprechend geschützt werden müssen.
Bei offenen Anschlüssen auf Baustellen ist ein Schutz mit Textilien oder Isoliermaterialien meist gerade noch ausreichend, bleiben die Temperaturen für längere Zeit im tiefen Minusbereich, muss allerdings möglichst geheizt werden.
Rohrbrüche im Haus vermeiden
Vor allem bei älteren, schlecht isolierten Häusern kann es vorkommen, dass ungünstig in der Nähe der Außenwand gelegen Rohre zufrieren und dann platzen. Das kommt vor allem dann vor, wenn das Gebäude wegen Abwesenheit nicht ausreichend geheizt wird.
Die Fachverbände warnen davor, bei Heizungen nur die „Frostwächter“ Funktion einzuschalten: in vielen Fällen ist die Heizleistung nicht ausreichend, um ein Einfrieren sicher zu verhindern. Hier sollte in jedem Fall eine höhere Temperatur gewählt werden, um eine ausreichende Heizleistung sicherzustellen.
Versicherungstechnisches
Nach einem Gerichtsurteil vor einigen Jahren ist der Besitzer eines Gebäudes verpflichtet, das Gebäude ausreichend zu heizen und ausreichend oft zu kontrollieren. Ein Ehepaar hatte sich in der Abwesenheit ebenfalls auf die Frostwächter-Funktion der Heizung verlassen. Die Heizung nahm in einer Frostphase Schaden und fiel schließlich ganz aus. Dabei entstand dann ein Wasserrohrbruch. Das Gericht gab der Versicherung recht, die daraufhin nicht zahlen musste.
Auch für Mieter gehört es zu den im Mietvertrag festgehaltenen Obliegenheiten, für einen ausreichenden Frostschutz der Leitungen zu sorgen – ansonsten machen sie sich einer Pflichtverletzung schuldig.