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Kosten

Grab verlängern lassen - Kosten & Preisbeispiele

Von Johanna Bauer | 7. März 2023
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Johanna Bauer
Johanna Bauer

Johanna ist eine erfahrene Expertin für den Bereich Bauen und Sanieren, sowie für die Bereiche Hausausstattung und Trinkwasserreinigung. In ihren Artikeln vermittelt sie prägnant und anschaulich umfassendes Wissen und gibt fachkundige Tipps.


Erfahre mehr über die Erstellung unserer Inhalte

Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Johanna Bauer, “Grab verlängern lassen - Kosten & Preisbeispiele”, Hausjournal.net, 07.03.2023, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 15.07.2025, https://www.hausjournal.net/grab-verlaengern-lassen-kosten

Die Kosten für die Verlängerung eines Grabes (Verlängerung des Nutzungsrechts) liegen durchschnittlich zwischen 500 und 3.500 EUR, können aber je Ruhezeit und Bestattungsort stark variieren. Unser Artikel zeigt Kostenbeispiele aus der Praxis und geht detailliert auf alle kostenbestimmenden Faktoren ein.

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Ein Grab wird nicht für die Ewigkeit gemacht sondern nur für einen gewissen Zeitraum "gepachtet"
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Inhaltsverzeichnis

  1. Kostenbeispiel: Grab verlängern lassen
  2. Kostenbestandteile
  3. Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
  4. Kosten reduzieren
  5. FAQ

Inhaltsverzeichnis

Alles anzeigen
  1. Kostenbeispiel: Grab verlängern lassen
  2. Kostenbestandteile
  3. Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
  4. Kosten reduzieren
  5. FAQ

Kostenbeispiel: Grab verlängern lassen

Beispielsituation:

  • Grabverlängerung Erdbestattung
  • Friedhofsstandort: Chemnitz
  • Ruhezeit 20 Jahre
Posten Preis
Gebühr 893,50 EUR
weitere Gebühren 0 EUR
Gesamtkosten 893,50 EUR

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Kostenbestandteile

  • Mindestruhezeit und Verlängerung
  • Kosten für Grabauflösung und Verlängerung

Mindestruhezeit und Verlängerung

Eine Grabstelle kauft man nicht für die Ewigkeit – sondern man „pachtet“ sie nur für eine bestimmte Nutzungsfrist („Ruhezeit“, „Ruhefrist“ oder „Liegezeit“) nach der Beisetzung. Die Liegezeit ist je nach Friedhof verschieden, sie richtet sich unter anderem auch nach der vorhandenen Bodenbeschaffenheit am jeweiligen Ort (Dauer des Zersetzungsprozesses) und nach der Grabart (Erdgrab oder Urnengrab).

Ist die Ruhezeit abgelaufen, kommt es entweder zu einer Grabauflösung oder die Nutzung der Grabstätte wird verlängert. In diesem Fall fällt dann erneut eine Grabnutzungsgebühr an.

Übliche Liegezeiten in Deutschland bei Erdgrab. Bei einem Erdgrab (Sarggrab) beträgt die Liegezeit gewöhnlich 20 und 30 Jahren betragen. Ein Sarggrab von Kindern hat meist eine kürzere Ruhezeit von gewöhnlich 10 – 20 Jahren.

Bei einem Familiengrab beginnt die Mindestruhezeit mit jedem neu bestatteten Verstorbenen erneut, wird eine Person in ein bereits bestehendes Familiengrab beigesetzt, fällt deshalb noch einmal eine Gebühr an.

Bei Baumbestattungen („Friedwald“) liegt die Ruhezeit abhängig vom Standort gewöhnlich bei 15 – 30 Jahren, kann im Einzelfall aber auch bis zu 99 Jahre betragene. Bei Gruftbestattungen gilt häufig eine Ruhezeit zwischen 40 und 60 Jahren.

grab-verlaengern-lassen-kosten


In Deutschland beträgt die übliche Ruhezeit bei einem Sarggrab 20 bis 30 Jahre

Übliche Liegezeiten in Deutschland beim Urnengrab. Die Ruhezeiten bei Urnengräbern sind kürzer, sie bewegen sich in den meisten Fällen zwischen 10 und 20 Jahren.

Kosten für Grabauflösung und Verlängerung

Grabauflösung. Kurz vor Ende der Liegezeit werden die Hinterbliebenen von der Friedhofsverwaltung benachrichtigt, dass die Liegezeit demnächst ausläuft. Für die Auflösung des Grabs fallen Kosten an, die die Hinterbliebenen anteilig zu tragen haben. Weigern sich die Hinterbliebenen, diese Kosten zu bezahlen, sind grundsätzlich die Erben in der Pflicht. Da das in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen führte, werden heute oft schon bei der Beantragung des Nutzungsrechts (also beim „Kauf“ der Grabstelle für den Nutzungszeitraum) die Kosten für die Grabauflösung direkt verlangt. In einem solchen Fall sind die Erben am Ende der Nutzungszeit nicht mehr mit Kosten für die Auflösung belastet.

Für das Einebnen fallen gewöhnlich Friedhofsgebühren zwischen 150 und 500 EURan, auch für das Entfernen von Grabsteinen fallen Kosten an.

Eine Grabauflösung bedeutet ein Abräumen und Einebnen der Grabstätte, es wird der Grabstein entfernt und Rasen gesät und nach einer bestimmten Frist steht die Grabstätte wieder für eine andere Beisetzung zur Verfügung.

Grabverlängerung. Soll die Grabstätte über die Ruhezeit hinaus bestehen bleiben, muss das Nutzungsrecht verlängert werden. Die dafür anfallenden Kosten sind je nach Friedhof zum Teil sehr unterschiedlich. Die Grabnutzungsgebühren können sich je nach Friedhof zwischen 500 und 2.000 EUR bewegen. Die Friedhofsgebühren, die bei einer Beerdigung

Bei einem Wahlgrab kann die Ruhezeit beliebig oft verlängert werden, allerdings immer nur für die Standarddauer der Ruhezeit am jeweiligen Friedhof.

Bei einem Familiengrab beginnt nach jeder erneuten Bestattung die volle Ruhezeit erneut (dabei sind allerdings häufig bei einer neuen Bestattung wiederum Friedhofsgebühren fällig, bestehend aus den Beerdigungsgebühren und den Gebühren für das Nutzungsrecht.

Bei einem Reihengrab (alle Verstorbenen einer Familie werden in einzelnen Gräbern nebeneinander bestattet) ist gewöhnlich keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit wird das Grab automatisch aufgelöst.

Umbettung. Eine weitere Möglichkeit ist die Umbettung des Verstorbenen in ein anderes Grab. Das kann einerseits friedhofsbezogene Gründe haben (ungeeignete Bodenbeschaffenheit), andererseits auch von Angehörigen gewünscht werden, etwa wenn sie umziehen und sich wegen der großen Entfernung nicht mehr um die Grabpflege kümmern können.

In diesem Fall kann der Verstorbene auch auf einen anderen Friedhof verlegt werden („Umbettung“), die Kosten liegen meist noch deutlich höher als für eine Grabverlängerung. Zieht man eine Umbettung in Betracht, sollte man sich am besten mit einem erfahrenen Bestatter oder mit der Friedhofsverwaltung besprechen.

Kostenbeispiel aufwändige Ausführung

Beispielsituation:

  • Grabverlängerung Erdbestattung
  • Friedhofsstandort: Köln
  • Ruhezeit 20 Jahre
Posten Preis
Gebühr 2.741 EUR
weitere Gebühren 0 EUR
Gesamtkosten 2.741 EUR

Kosten reduzieren

Um die anfallenden Kosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, sollte auf die folgenden Dinge geachtet werden:

  • Grabverlängerung rechtzeitig beantragen
  • Kosten teilen

Grabverlängerung rechtzeitig beantragen

Wer verhindern möchte, dass ein Grab aufgelöst wird, sollte sich das Datum für das Ende der Ruhezeit notieren und rechtzeitig mit der Friedhofsverwaltung Kontakt aufnehmen. Besonders bei Urnengräber erfolgt sehr oft eine automatische Auflösung des Grabes am Ende der Liegezeit, ohne dass die Angehörigen zuvor benachrichtigt werden.

Kosten teilen

Grundsätzlich ist für die Kosten haftbar, wer das Nutzungsrecht beantragt hat. Es wäre aber vermutlich gerechter, dafür zu sorgen , dass sich alle hinterbliebenen Angehörigen an den Kosten für das Nutzungsrecht teilen. Das gilt auch für die danach anfallenden Kosten oder den Aufwand für die Grabpflege.

FAQ

Welche Kosten verursacht eine Grabverlängerung?

In unserem Beispiel fallen für die Grabverlängerung für 20 Jahre Kosten von 893,50 EUR an. Die Kosten können im Einzelfall stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.

Aus welchen Kostenbestandteilen setzen sich die Kosten zusammen?

Die Kosten für eine Grabverlängerung sind allein die Friedhofsgebühren für das Nutzungsrecht für die am Friedhof geltende Ruhezeit bei der jeweiligen Bestattungsart (Sarggrab, Urnengrab, Kinder-Sarggrab). Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel.

Wie lassen sich die Kosten senken?

Eine Grabverlängerung muss in jedem Fall rechtzeitig beantragt werden (vor dem Ende der Ruhezeit), damit sie noch wirksam ist. Die Kosten für die Grabverlängerung und die nachfolgende Grabpflege sollte man möglichst unter allen hinterbliebenen Angehörigen gleichmäßig aufteilen. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.

Artikelbild: Ulf/stock.adobe.com

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