Muss man Gussasphaltestrich gesondert entsorgen?
Ausgedienter Asphalt ist heutzutage theoretisch ein ziemlich unproblematisches Material. Im Vergleich zu der Zeit bis in die 1970er Jahre hinein wird nämlich vorwiegend nur noch Bitumen als Bindemittel eingesetzt und keine krebserregenden Stoffe mehr wie Pech oder Teer. Bitumen ist im Grunde ein unkritisches Material – die anfänglichen Verdachte, dass es wie Pech und Teer krebserregendes Potenzial besitze, sind mittlerweile widerlegt.
Bitumen setzt sich aus verschiedenen organischen Stoffen zusammen und kann natürlich vorkommen, wird für industrielle Zwecke aber durch Vakkuumdestillation aus Erdöl gewonnen. An sich lässt sich Bitumen und eben auch mit Bitumen gebundener Asphalt recyclen. Allerdings nur in Reinform. Und hier stoßen wir auf ein Problem. Denn:
- Gussasphaltestrich ist während der Nutzung meist mit diversen anderen Materialien belegt gewesen
- Vor allem in älteren Gebäuden kann sogar eine Teerschicht darunter gelegen haben
Gussasphaltestrich in der Regel kein reiner Bauschutt
Das Problem beim Entsorgen von ausgedientem Gussasphaltestrich ist also, dass er in der Regel kaum in Reinform abbaubar ist. Beim Rückbau von Fußböden sind meist mehrere Schichtbeläge zu entfernen – der Endbodenbelag, eine Spachtel- und/oder Dämmschicht und schließlich der Estrich. Dabei ist das eine schwerlich vom anderen zu trennen. Meist behalten die mit dem Bohrhammer gelösten Estrichbruchstücke auch bei sorgfältiger Vorarbeit immer noch Spuren von Dämm- oder Klebstoffen in sich zurück. Damit ist er kein reiner Bauschutt (nur mineralische Stoffe wie Ziegel, Mauerreste) mehr, sondern Baumischabfall.
Baumischabfall bedeutet beim Recycling in Entsorgungsbetrieben natürlich mehr Aufwand als reiner Bauschutt und ist dementsprechend auch teurer. Für einen gemieteten Container, den Transport und die Entsorgung durch die Deponie müssen Sie für 5 m³ etwa mit 400 Euro rechnen (nur grobe Veranschlagung!).
Die Kosten kommen nicht von ungefähr: Asphalt muss in der Regel mithilfe einer PAK-Analyse (Analyse Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe) auf Teergehalt untersucht werden. Wenn Teergehalt festgestellt wird, handelt es sich um einen gefährlichen Abfallstoff, der gesondert entsorgt werden muss. Das legt die Abfallverzeichnis-Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes im Sinne der Kreislaufswirtschaftsgesetzes fest.