Massivkork und Korkgranulat
Als massiver Bodenbelag aus Kork wird das so genannte Korkmosaik angeboten, bei dem original geschälte Korkstücke auf eine Trägerschicht aus Korkgranulat aufgebracht werden. Als eine alternative Variante wird eine Korknutzschicht auf eine Trägerplatte, oft aus Pressspan oder weichen Nadelgehölzen gefertigt, aufgeklebt. Unterhalb der Trägerplatte wird eine weitere, aus gepresstem Korkgranulat gefertigte, Korkschicht aufgeklebt.
Korkgranulat wird meist aus den Resten der Flaschenkorkenproduktion gewonnen. Die Rückstände werden zu Granulat vermahlen und mit Bindemitteln angereichert zu Korkblöcken gepresst. Während Harze auf Polyurethan als gesundheitlich unschädlich gelten, sind Harze auf Phenolbasis umstritten. Alle Korkoberflächen sind lackierbar und dadurch erhöht sich die Abriebfestigkeit entscheidend. Ungefärbte Bodenbeläge aus Kork können auch geölt und gewachst werden.
Fliesen, Parkett und Rollenkork
Die zwei klassischen Arten von Bodenbelag aus Kork sind die Korkfliesen und das Korkparkett. Korkfliesen werden verklebt und können komplett nur aus Granulat gepresst oder furnierte Produkte mit Granulatträgerschicht sein. Das Korkparkett gibt es in unterschiedlichen Ausführungen auch mit Klicktechnik, als vorversiegeltes Fertigparkett mit Klicktechnik oder mit Furnier.
Wenn Kork als Dämmstoff für einen Bodenbelag aus Holz wie Parkett eingesetzt wird, kommt aus Granulat gepresstes Rollenkork zum Einsatz. Es ist preisgünstig und lässt sich sehr leicht zuschneiden und anpassen. Neben der vollflächigen Auslage einer Korkschicht können auch einzeln gesetzte kleine Korkwürfel den Trittschall mindern.
Qualitätssiegel und Garantien
Um eine Qualitätssicherung bei den Bodenbelägen aus Kork zu gewährleisten, belegt der Deutsche Korkverband mit dem Siegel „Das Kork-Logo“ einen einheitlichen Qualitätsstandard. Wichtig ist dieses Siegel insbesondere bezüglich der verwendeten Kleber, Lacke und Bindemittel.
Gewährleistungen und Garantien sind bei den Herstellern von Bodenbelägen aus Kork sehr unterschiedlich. Während manche Anbieter eine sechsmonatige Gewährleistung ohne Garantieanspruch geben, sprechen andere Hersteller Garantien bis zu 15 Jahren aus. Prüfen Sie vor dem Kauf die allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB).