Rauchmelderpflicht: Das gilt im Keller
Es gibt keine einheitliche Regelung zu einer Rauchmelderpflicht in Kellerräumen. Wie auf anderen Etagen, gehören Sie überall dorthin, wo geschlafen wird, wo sich Menschen aufhalten und wo Fluchtwege entlangführen. Die folgenden Räume im Keller benötigen meistens einen Rauchmelder, um der Pflicht ausreichend nachzukommen:
- der Flur,
- der höchste Punkt des Treppenaufgangs,
- zu Wohnraum umgebaute Kellerräume,
- in Berlin und Brandenburg auch Hobbyräume.
Es ist allerdings möglich, dass die Situation vor Ort bei Ihnen anders eingeschätzt werden könnte. Auf Nummer Sicher gehen Sie mit Rauchmeldern in allen Räumen, in denen Sie sich regelmäßig länger aufhalten. Alternativ können Sie aber auch einen Experten bitten, sich die Situation vor Ort anzuschauen.
Ist es erlaubt, Rauchmelder im Keller anzubringen?
Manchmal liest man auch, das Anbringen von Rauchmeldern im Keller sei nicht erlaubt. Das ist so nicht korrekt. Häufig wird das Argument angebracht, dass Rauchmelder im Keller häufiger zu Fehlalarmen führten. Das stimmt in der Tat, daher ist hier ein Hitzemelder empfehlenswert. Weiter kann es sein, dass der Rauchmelder im Keller erst spät oder gar nicht von den Hausbewohnern gehört wird. Hier kann ein zentrales Warnsystem Abhilfe schaffen.
So lautet unsere Empfehlung
Unsere Empfehlung für die Installation von Rauchmeldern im Keller lautet: Gehen Sie auf Nummer sicher und installieren Sie Rauchmelder in allen Kellerräumen! Denn gerade im Heizungsraum oder der Haustechnik kann schnell Feuer ausbrechen. In jedem Fall sollten alle Räume, in denen Sie oder Ihre Familie sich länger als einige Minuten am Stück aufhalten, mit Hitzemeldern ausgestattet sein. Zusätzlich können Kohlenmonoxidmelder im Keller Sinn machen.