Das Schnurgerüst als wichtiger Mess- und Kontrollpunkt
Das Schnurgerüst ist ein wichtiges Hilfsmittel beim Bauen eines Gebäudes. Mithilfe des Schnurgerüsts kann fortlaufend überprüft werden, ob das Gebäude gemäß des Bauplans der dort aufgeführten Position entspricht. Auch die Gebäudehöhe der einzelnen Gebäudeebenen wird so über ein Schnurgerüst definiert.
Vorgehen beim Aufstellen vom Schnurgerüst
Zum Erstellen von einem Schnurgerüst sind also mehrere Arbeitsschritte erforderlich:
- zunächst wird das Schnurgerüst abgesteckt
- dann wird das Schnurgerüst eingemessen
- beim Einmessen des Schnurgerüsts ist auch dessen Höhe wichtig
Damit nicht bereits das Erstellen des Schnurgerüsts problematisch ist, muss zwingend auf die passende Auswahl für das Material für das Schnurgerüst geachtet werden. Hier wird nicht selten das falsche oder altes Material verwendet.
Das Abstecken der Dreibeine für das Schnurgerüst
Zunächst werden Dreiecksböcke an den späteren Hauskanten so in den Boden gerammt, dass die Schenkel der jeweiligen Flucht des Gebäudes entsprechen. Drei Kanthölzer, die in den Boden gerammt werden und über eine Querlattung verbunden sind, bilden dabei den jeweiligen Dreiecksbock bzw. ein Dreibein.
Position des Schnurgerüsts
Bereits zu diesem Zeitpunkt sind die exakten Maße des Gebäudes wichtig. Glücklicherweise können längst elektronische Lasergeräte verwendet werden. Zu erwähnen ist hier das Tachymeter. Der Sachverständige, der die Position für das Schnurgerüst bestimmt, übernimmt dabei zunächst die Maße der Grenzsteine aus den betreffenden amtlichen Karten.
Bezugswerte zum Abstecken vom Schnurgerüst
Dann werden die Grenzsteine vor Ort freigelegt. Nun können die Positionen bestimmt werden. Die Schnurböcke werden dazu mit einem Abstand von 1 bis 2 m umlaufend um das zu bauende Gebäude an dessen Ecken erstellt. Die Toleranzen für das Bestimmen der Abmessungen zum Grundriss betragen plus minus 2,5 mm.
Achten Sie auf die Beschreibung zum Erstellen vom Schnurgerüst im Bauvertrag
Erstellt ein Sachverständiger das Schnurgerüst, sind keine weiteren amtlichen Schritte erforderlich. Andernfalls muss das Schnurgerüst von der zuständigen Baubehörde noch abgenommen werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Ausführung und das Erstellen vom Schnurgerüst gemäß der VOB im Bauvertrag.
Das Erstellen des Schnurgerüsts muss entsprechend der hier getroffenen Vereinbarungen nicht zwingend konkret vergütet werden – sollte aber entsprechend aufgeführt werden. Achten Sie auch darauf, wer die Verantwortung für die korrekte Ausrichtung des Schnurgerüsts trägt.