Die einzelnen Schritte beim Erstellen von einem Schnurgerüst
Eine der ersten Arbeiten auf jeder Baustelle ist das Aufstellen vom Schnurgerüst. Mithilfe des Schnurgerüsts lassen sich die Grundrissdaten exakt auf die vorgesehene Position gemäß genehmigtem Bauplan übertragen. Neben den exakten Koordinaten für den Grundriss wird auch die Höhe des Gebäudes über das Schnurgerüst geprüft. Das Stellen des Schnurgerüsts besteht daher aus mehreren Schritten:
- das Abstecken des Schnurgerüsts
- das Einmessen des Schnurgerüsts
- das Einmessen der Höhe für das Schnurgerüst
- Abnahme durch Baubehörde oder Einreichen der Einmessbescheinigung (Sachverständiger)
Das Abstecken des Schnurgerüsts
Das Abstecken vom Schnurgerüst gehört noch zu den einfach durchführbaren Arbeiten. Wichtig ist vorab lediglich die richtige Auswahl von geeignetem Material für das Schnurgerüst. Die Kanthölzer sowie die Querlattung müssen bestimmte Mindestmaße besitzen und sollten zudem neu sein.
Das Abstecken vom Schnurgerüst erfolgt dann in einem Abstand von ein bis zwei Meter nach außen zur späteren Flucht der Fassade bzw. Außenmauer. Das Schnurgerüst wird außerhalb der Baugrube oder darin erstellt. Das muss im Einzelfall mit den Bauarbeitern geklärt werden.
Das Einmessen vom Schnurgerüst
Das Einmessen vom Schnurgerüst obliegt der Verantwortung der Bauleitung oder des ausführenden Architekten. Sollte im Bauvertrag gemäß VOB etwas anderes vereinbart worden sein, kann auch ein entsprechender Ingenieur bzw. Sachverständiger das Einmessen vom Schnurgerüst vornehmen.
Im Fall des Sachverständigen übermittelt dieser an die Baubehörde eine Einmessbescheinigung an die Baubehörde. Andernfalls muss eine bauamtliche Abnahme des Schnurgerüsts nach dessen Fertigstellung erfolgen. Das Schnurgerüst also vollständig selbst zu bauen, ist weder möglich noch empfehlenswert, solange Sie nicht vom Fach sind. Als Messpunkte diesen in der Regel Grenzsteine, die in Bezug zum Schnurgerüst gesetzt werden.
Die Höhe vom Schnurgerüst
Auch die Höhe vom Schnurgerüst ist festzulegen. Dabei wird eine definierte Höhe des späteren Gebäudes über das Schnurgerüst eingestellt. Meist einigen sich die Beteiligten dabei auf die Oberkante des fertigen Fußbodens der Erdgeschossebene. Die exakte Höhenangabe dagegen muss mithilfe eines anderen Bezugspunkts ermittelt werden.
Mit Hilfe von Nivelliergerät, Rotationslaser oder klassisch der Schlauchwaage werden die einzelnen Höhen an den verschiedenen Dreiecksböcken festgelegt. Die tatsächliche Höhe über dem Meeresspiegel wird häufig über die nächstliegenden Kanaldeckel ermittelt. Deren Höhe über NN (Normal Null) ist der Ausgangspunkt.
Die Abschlussarbeiten
Abschließend muss die Behörde eine baurechtliche Abnahme vom Schnurgerüst durchführen. Hat das Schnurgerüst ein Sachverständiger gestellt, übermittelt dieser die Einmessbescheinigung an das zuständige Amt.