Muss man Teppichkleber restlos entfernen oder nicht?
Immer wieder haben Renovierer mit hartnäckigen Resten von vollflächigen Teppichverklebungen zu kämpfen. Da solche vollflächigen Verklebungen früher eher üblich waren, sind die Klebstoffreste oft entsprechend tief mit dem Untergrund verbunden. Auch wenn sich ein Teil der Klebeschicht durch Abschleifen, Abfräsen oder mit Lösemitteln durchaus entfernen lässt, bleiben manchmal Reste zurück, die einfach nicht weichen wollen. Sollte man sich da nicht auf die alte Weisheit verlassen: Der Klügere gibt nach?
Unter Umständen ja. Zumindest ist der Verbleib eines gewissen Klebstoffrestes in manchen Fällen nicht allzu problematisch. Klüger als der störrische Kleber ist man dann insofern, als man sich unnötige Arbeit und Nerven erspart. Folgende Einschränkungen sind jedoch zu beachten:
- Nur bei schwimmend verlegten Neubelägen möglich
- Evtl. Ausgleichsmasse erforderlich
- Aufbauhöhe erhöht sich mehr oder weniger
Neubeläge schwimmend verlegen
Grundsätzlich können Teppichkleberreste belassen werden, wenn der neue Bodenbelag schwimmend verlegt werden soll oder kann. Wenn Sie also den alten Teppichboden durch Parkett oder Laminat ersetzen wollen, müssen Sie, wenn es nicht ohnehin geplant war, eine schwimmende Verlegung durchführen. Eine vollflächige Neuverklebung ist bei verbleibenden Altkleberresten nicht zu empfehlen, da ein zu schlechtes Klebeverhalten zu erwarten ist.
Ausgleichsmasse
Ein weiteres Problem bei Teppichkleberresten auf dem Betonestrich sind die entstehenden Unebenheiten, die möglichst ausgeglichen werden sollten. Dies kann mit einer zementären Ausgleichsmasse geschehen. Um die Haftung zwischen Estrich und Ausgleichsmasse zu verbessern, sollte der mit Kleberresten verbliebene Estrich mit einer Epoxi-Grundierung grundiert und eventuell mit Quarzsand abgesandet werden.
Aufbauhöhe
Wenn Sie sich das gründliche, aber aufwändige Entfernen des Teppichklebers mittels eines Estrich-Bodenschleifers oder einer Sanierfräse ersparen möchten, beachten Sie, dass die Aufbauhöhe des nachfolgenden Belags sich erhöht. Vor allem dann, wenn Sie den Estrich mit Ausgleichsmasse einebnen müssen.
Bei einem schwimmend verlegten Neubelag brauchen Sie unter dem Laminat oder dem Parkett außerdem eine Trittschalldämmschicht, wodurch die Aufbauhöhe nochmals ein wenig erhöht wird.