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Reinigung

Treppenhausreinigung: Rechte und Pflichten der Mieter

Von Uwe Hoffman | 2. Januar 2025
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Uwe Hoffman
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Uwe Hoffman, “Treppenhausreinigung: Rechte und Pflichten der Mieter”, Hausjournal.net, 02.01.2025, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/treppenhausreinigung-mieter

Die Treppenhausreinigungspflicht obliegt grundsätzlich dem Vermieter. Dieser kann sie jedoch im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Dieser Artikel klärt die rechtlichen Grundlagen und gibt praktische Tipps.

Treppenhausreinigung Mieter

Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig?

Die Verantwortung für die Reinigung des Treppenhauses liegt grundsätzlich beim Vermieter, der gesetzlich verpflichtet ist, die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu gewährleisten, einschließlich eines sauberen Treppenhauses. Der Vermieter entscheidet dabei selbst, wie er die Reinigung organisiert. Üblicherweise gibt es zwei Optionen:

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1. Eigenverantwortliche Beauftragung durch den Vermieter:

Der Vermieter kann eine professionelle Reinigungsfirma beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag ausdrücklich festgehalten ist.

2. Übertragung der Reinigungspflicht an die Mieter:

Alternativ kann der Vermieter die Reinigungspflicht direkt im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Eine klare und eindeutige vertragliche Regelung ist hierbei unerlässlich. Eine bloße Erwähnung in der Hausordnung reicht nicht aus, es sei denn, die Hausordnung ist integraler Bestandteil des Mietvertrags.

Wenn die Mieter zur Reinigung verpflichtet sind, müssen sie sich an die im Mietvertrag festgelegten Regelungen halten. Der Vermieter darf in diesem Fall keine zusätzlich beauftragte Reinigungsfirma in Rechnung stellen, da dies doppelte Kosten verursachen würde. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung zur Reinigung im Mietvertrag, bleibt der Vermieter für die Sauberkeit des Treppenhauses zuständig.

Möglichkeiten der Treppenhausreinigung

Es gibt verschiedene Wege, das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus sauber zu halten, abhängig von den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen.

Regelmäßige Reinigung durch den Vermieter

Viele Vermieter beauftragen eine professionelle Reinigungsfirma, um eine kontinuierliche Sauberkeit im Treppenhaus sicherzustellen. Diese Methode gewährleistet, dass alle Arbeiten regelmäßig und fachgerecht ausgeführt werden. Die entstandenen Kosten können in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Putzpläne für Mieter

Besteht eine Vereinbarung, dass die Mieter selbst für die Reinigung aufkommen, wird oft ein Putzplan erstellt. Dieser Plan regelt in festen Turnussen, wann und welche Mietpartei das Treppenhaus zu reinigen hat. Dadurch wird ein fairer Arbeitsaufwand sichergestellt und Spannungen in der Mietergemeinschaft können verringert werden.

Externe Reinigungsdienste durch Mieter organisiert

In einigen Fällen entscheiden die Mieter, eine externe Reinigungsfirma auf eigene Kosten zu beauftragen. Diese Variante erfordert jedoch koordinierte Abstimmung und klare Absprachen unter den Mietern bezüglich der Kostenaufteilung und Terminplanung.

Kombination von Mieter- und Vermieterinitiative

Bei hartnäckigen Verschmutzungen oder wenn Mieter wiederholt ihre Putzpflicht vernachlässigen, kann der Vermieter eine externe Firma für Sonderreinigungen beauftragen. Die Kosten dürfen jedoch nur in Rechnung gestellt werden, wenn es sich nicht um langfristige Reinigungsverträge handelt, für die keine Vereinbarung existiert.

Was ist bei der Reinigung zu beachten?

Wenn Sie als Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet sind, sollten Sie einige zentrale Punkte berücksichtigen, um Missverständnisse und unnötigen Ärger zu vermeiden:

  1. Bereiche der Reinigung: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Flächen reinigen. Typische Aufgaben umfassen das Kehren und Wischen der Treppenstufen, Abstauben von Treppengeländern und Fensterbänken, Reinigung der Briefkästen sowie Säubern von Gemeinschaftsräumen wie dem Eingangsbereich oder dem Waschkeller.
  2. Verwendung von Reinigungsmitteln: Wählen Sie Reinigungsmittel, die die Sicherheit aller Bewohner gewährleisten, beispielsweise solche, die keine rutschigen Rückstände hinterlassen. Die Kosten für diese Mittel tragen Sie in der Regel selbst.
  3. Häufigkeit und Zeitpunkt: Die Reinigungsintervalle sind im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegt, üblicherweise wöchentlich oder alle zwei Wochen. Sie entscheiden, wann Sie die Reinigung innerhalb der gültigen Ruhezeiten durchführen.
  4. Umgang mit hartnäckigen Verschmutzungen: Verschmutzungen, die über die normale Reinigung hinausgehen, wie Graffiti oder grober Bauschutt, sind nicht Ihre Aufgabe. In solchen Fällen ist der Vermieter verantwortlich und kann eine Firma beauftragen.
  5. Planung und Organisation: Halten Sie sich an den Reinigungsplan und informieren Sie rechtzeitig andere Mieter oder den Vermieter, wenn Sie beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert sind. Organisieren Sie eine Vertretung, um Konflikte zu vermeiden.
  6. Spezielle Aufgaben: Zu besonderen Zeiten oder Anlässen, wie Feiertagen oder während Renovierungsarbeiten, kann es zusätzliche Anforderungen geben. Klären Sie im Vorfeld, ob und wie sich diese auf Ihre Reinigungsverpflichtungen auswirken.

Die Einhaltung dieser Punkte trägt zu einem harmonischen Miteinander im Mietshaus bei und sichert ein sauberes und angenehmes Wohnumfeld für alle.

Artikelbild: clu/iStockphoto

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