Von wem ist ein Aushang im Treppenhaus erlaubt?
Der Eigentümer beziehungsweise Vermieter kann bestimmen, ob er selbst, seine Hausverwaltung beziehungsweise sein Hausmeister und/oder die Mieter Aushänge anbringen dürfen. Er kann beispielsweise eine Art schwarzes Brett einrichten, an dem die Mieter auch private Aushänge anbringen dürfen. Es gibt verschiedene Regelungen. So kann die Gegenzeichnung und Terminierung eines beabsichtigten Aushangs vorgeschrieben sein. Thematisch kann der Inhalt auf Informationen beschränkt werden, die für das Haus und die Wohnverhältnisse relevant sind. Dies schließt beispielsweise Verkaufsanzeigen aus.
Ist ein erlaubter Aushang im Treppenhaus rechtsverbindlich?
Ein separater Aushang im Treppenhaus, der nicht explizit im Mietvertrag erwähnt und zitiert wird, hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Im gemeinsamen Interesse der Hausgemeinschaft sind jedoch ordnende Regelungen wie Benutzungsordnungen für gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen legitim als ordnendes Element legitim. Auch Regelungen, wie oft das Treppenhaus zu putzen ist, können im Rahmen einer mietvertraglichen Vereinbarung über die Mitwirkung der Mieter verbindlich werden.
Welche Art von Aushang ist im Treppenhaus nie erlaubt?
Nicht erlaubt sind Aushänge, die gegen geltendes Recht und Persönlichkeitsrechte verstoßen. Dazu gehören beleidigende, pornografische, rassistische und sittenwidrige Inhalte. Folgende Regeln dürfen nicht ausgehängt werden und sind unwirksam:
- Abschließpflicht der Eingangstür (tödliche Falle im Brandfall)
- Abstellen von Kinderwagen (sofern die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden)
- Allgemeines und umfassendes Zutrittsrecht zu Mietsachen durch den Eigentümer/Vermieter
- Besuchsverbote jeglicher Art
- Musizierverbot
- Verbot der Haustierhaltung
- Verbot von Kinderlärm während der Ruhezeiten (außer absichtlich durch Spielen erzeugt)
Es ist jedoch zulässig, im Einzelfall die Aktivitäten zeitlich einzuschränken.
Darf ein Aushang bestimmen, was im Treppenhaus erlaubt ist?
In der Regel geht das Mietrecht dem Aushangrecht vor. Regelungen, die nicht im Mietvertrag enthalten sind, sind auf einem Aushang mehr oder weniger bedeutungslos, wenn sie nicht ohnehin durch das geltende Mietrecht abgedeckt sind. Typische Konfliktherde wie Fußmatten und Schuhe im Treppenhaus, sowie das Rauchen können durch Aushang nur dann verbindlich geregelt werden, wenn der Aushang als Bestandteil der Hausordnung im Mietvertrag benannt wird. Ausnahmen können Sicherheitsregeln wie das Schließen von Dachfenstern bei Niederschlag und Sturm sein.