Freie Rettungswege
Durch verstellte Rettungswege werden die Zugänge für die Feuerwehr versperrt und Bewohner können vor einem Brand nicht flüchten. Daher kann es durchaus schwerwiegende juristische Folgen haben, wenn einer oder mehrere der Mieter eines Hauses den Hausflur blockieren oder die Treppe mit Blumentöpfen und Schuhen verstellen.
Was darf in den Hausflur und was nicht?
Hier ein Überblick über die Gegenstände, die in einem Treppenhaus abgestellt werden dürfen:
- Rollator
- Rollstuhl
- Kinderwagen
Selbst die oben genannten Dinge dürfen aber nur abgestellt werden, wenn sie nicht den Fluchtweg zustellen, daher gibt es in sehr schmalen Hausfluren beziehungsweise Treppenhäusern unter Umständen Einschränkungen. Hier daher die Dinge, die generell nicht abgestellt werden dürfen:
- Fahrräder
- Dreiräder
- Roller
- Schuhschränke
- Blumentöpfe
- Regenschirme
Lichterketten und Kerzen
Viele Bewohner hängen kleine Kränze an ihre Türen oder bringen andere Dekoartikel auch an der Außentür an. Selbst wenn sich alle Mietparteien einig sind und gemeinsam den Strom für eine Lichterkette im Hausflur zahlen, sollten keinesfalls elektrische Lichterketten oder beleuchtete Kränze aufgehängt werden.
Diese Produkte kommen oft aus Fernost und können sogar ein gefälschtes CE-Zeichen haben. Viele Weihnachtsbrände werden durch diese Beleuchtung ausgelöst. In einem Treppenhaus versperrt ein derartiger Brand dann auch gleich den einzigen Fluchtweg für alle Bewohner.
Kerzen im Hausflur
Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass brennende Kerzen immer beaufsichtigt werden müssen. Dennoch stellen immer wieder Mieter einen Adventskranz auf die Fensterbank im Treppenhaus und lassen die Kerzen dort munter brennen.