Offene Garage und überdachter Stellplatz
Die Basis eines Carports besteht aus vier Eckpfosten, auf denen eine Haltekonstruktion aus Holz oder Metall aufliegt. Sie trägt die Deckung. Baurechtlich wird der Carport als verfahrensfreies Bauvorhaben bewertet, sofern sie zwanzig Kubikmeter Raumvolumen nicht übertreffen. Solange eine Seite des Carports offen bleibt, wird er als offene Garage oder überdachter Stellplatz genehmigt.
Eine Verkleidung kann bis zu drei Seiten schließen. Sie sollte von den Pfosten getragen werden, damit keine Streifenfundamente oder zusätzlich Punktfundamente erforderlich werden. Neue Fundamente können den Genehmigungsweg deutlich erschweren, da es zur Zunahme versiegelten Bodens kommt. Blech hat den großen Vorteil, relativ leicht zu sein. Abkantungen und Falzungen erzeugen die notwendige statische Stabilität.
Formen und Konstruktionsarten der Blechblenden
Folgende Blechkonstruktionen dienen als Seitenverkleidungen in einem Carport:
- Lochblech mit Zierstanzungen
- Trapezblech als Platte
- Wellblech als Platte
- Blechprofilleisten
Vollflächiges Verschließen der Seiten wird selten gewählt, da der offene Luftzug dazu beiträgt, das feuchte oder nasse Fahrzeug schneller zu trocknen. Schmale Fugen und Schlitze oder Löcher erlauben den Windzug, bieten aber ausreichenden Sichtschutz und Abwehr von einwehendem Regen und Schnee.
Das thermische Verhalten des Carports sollte beim Verkleiden berücksichtigt werden. Ungünstig eingeleitete Winde können die Statik beispielsweise durch hohe Auftriebskräfte belasten. Auch das Trocknungsverhalten sowohl des Dachs als auch des parkenden Fahrzeugs ändern sich beim teilweisen oder dreiseitigen Verkleiden mit Blech. Füllungen aus Blech sollten loses Erdreich und Gras nicht direkt berühren, um Kontaktkorrosion zu unterbinden.