Zentralschlüssel: trotz moderner Alternativen immer noch gebräuchlich
Beim Neubau größerer Wohnimmobilien oder Gewerberäumlichkeiten wird heutzutage immer öfter auf Systeme gesetzt, wie sie wohl jeder aus Hotels kennt: Elektronische Schließsysteme machen es schließlich leicht, einen verlorenen Zentralschlüssel zu verschmerzen, da dieser ganz einfach im System gesperrt werden kann.
Da die Umrüstung auf ein solches System aber mit hohen Kosten verbunden ist, kommen in vielen Gebäuden nach wie vor die „klassischen“ Zentralschlüssel zum Einsatz. Zieht man als Mieter in ein Gebäude mit einer solchen Schließanlage, muss beim Einzug meist eine entsprechende Vereinbarung zur Kostenübernahme im Falle eines Schlüsselverlusts unterzeichnet werden. Findet eine solche Aufklärung überhaupt nicht statt, kann dies im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung später hilfreich sein, um doch nicht die gesamten Kosten für den Austausch einer Schließanlage als Mieter tragen zu müssen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Mieter oder Unternehmensmitarbeiter einen Zentralschlüssel ohne Wissen des Vermieters bzw. des Unternehmens nicht einfach nachmachen dürfen. Sollten Sie also einen zusätzlichen Schlüssel benötigen oder Ihren Schlüssel verloren haben, muss grundsätzlich möglichst umgehend (auch wegen möglicher Haftung für Folgekosten durch Einbruch etc.) eine entsprechende Meldung an die Stelle erfolgen, von der Sie den Schlüssel erhalten haben.
Kann ein Zentralschlüssel rein technisch nachgemacht werden?
Aus technischer Sicht stellt das Nachmachen eines Zentralschlüssels im Allgemeinen keine große Herausforderung dar. Natürlich gibt es sehr viele unterschiedliche Hersteller und Systeme, sodass manche Schlüsseldienste selbst für das Nachmachen eines normalen Hausschlüssels nicht immer die passenden Rohlinge auf Lager haben.
Grundsätzlich muss man sich einen Zentralschlüssel aber so vorstellen, dass dieser in seinem Schlüsselbart ganz einfach einige Sicherheitsmerkmale hat, die zwar für das Öffnen der persönlichen Wohnungs- oder Bürotür, nicht aber für das Schloss der von allen genutzten Eingangstür relevant sind. So können unterschiedliche Schlüssel alle gleichermaßen die der Gemeinschaft zugänglichen Räume öffnen und schließen. In einer Wohnanlage betrifft das in der Regel die folgenden Räumlichkeiten:
- Haupteingang/Zugang zum Treppenhaus
- Dachboden/Trockenraum
- Keller/Waschkeller
- Fahrradabstellraum
- Tiefgarage
Wann darf ein Schlüsseldienst einen Zentralschlüssel nachmachen?
Es gibt heutzutage bestimmte Arten von Sicherheitsschlüsseln, zu denen jeweils eine Sicherungskarte mit einzigartiger Nummer gehört. Wenn es sich bei dem Zentralschlüssel also um einen solchen Sicherheitsschlüssel handelt, sollten Schlüsseldienste den jeweiligen Schlüssel auch nur bei Vorlage dieser Karte duplizieren. Der Vorteil ist, dass zusammen mit der Seriennummer des Schließzylinders genaue Informationen zur Schlüsselform beim Hersteller abgerufen werden können und ein verlorener Schlüssel relativ problemlos ersetzt werden kann. Oftmals wird ein sogenanntes Schlüsseljournal für Schließanlagen geführt, in welches neu angefertigte Schlüssel eingetragen werden müssen.
In der Regel wird man sich bei einem Schlüsseldienst auch als Berechtigter ausweisen müssen, wenn man einen Sicherheitsschlüssel als Ersatz oder Duplikat für einen Zentralschlüssel anfertigen lassen will. Hierfür sollte eine eidesstattliche Erklärung des Besitzers oder eine Berechtigung von der zuständigen Hausverwaltung vorliegen.
Bei älteren Schlössern (mit ausgelaufenem Schutz-Zertifikat) verzichten Schlüsseldienste dagegen manchmal auf diese Anforderungen. Außerdem gibt es für die genannten Sicherheitsschranken streng genommen keine rechtliche Verpflichtung. So können beispielsweise in Wien relativ günstig Zentralschlüssel frei erworben werden, wie sie auch von den Postzustellern für den Zugang zu den Eingangsbereichen und Treppenhäuser größerer Wohnhäuser genutzt werden.