Absturzsicherung oder nicht?
Ob eine Absturzsicherung notwendig ist oder nicht, hängt natürlich vom Gelände und dessen Gestaltung ab. Ein eher flacher Hang ist weniger gefährlich, aber wenn das Grundstück steil und in hohe Terrassen unterteilt ist, und vor allem, wenn kleine Kinder auf dem Gelände leben, ist die Absturzsicherung durchaus sinnvoll.
Wie sieht die Absturzsicherung aus?
Meist werden als Absturzsicherung einfache Zäune auf den stabilen Stützmauern der Terrassen angebracht. Das können Holz- oder Maschendrahtzäune sein, aber auch ein Drahtgeländer. Der Zaun muss nicht übermäßig hoch sein, es reicht die normale Höhe von einem Meter, es sei denn, Sie wollen einen kleinen Spielplatz mit Schaukel und Sandkasten für Ihre Kinder absichern.
Die Absturzsicherung will gut in den Garten integriert sein, denn sonst wirkt sie wie ein Fremdkörper. Eine gute Idee ist beispielsweise, sie mit rankenden Pflanzen zu begrünen. Auch Gemüse wie Gurken und Tomaten können im Sommer an der Absturzsicherung wachsen.
Absturzsicherung aus rechtlicher Sicht
Auf einem privaten Grundstück können Sie im Prinzip tun, was Sie wollen, das heißt, Sie können, müssen aber keine Absturzsicherung bauen. Anders sieht es aus, wenn Sie durch bauliche Maßnahmen andere Personen potenziell gefährden.
Ein Beispiel: Wenn Sie ein Stück Hang an Ihrer Grundstücksgrenze abtragen und eine Stützmauer errichten, wenn also die Gefahr besteht, dass vorbeilaufende Personen hinunterfallen könnten, müssen Sie für die Absturzsicherung sorgen, egal, ob das Grundstück neben Ihnen bebaut ist, oder nicht. Andersherum muss der Nachbar eine Absturzsicherung anbringen, wenn er bauliche Veränderungen vornimmt, die für Sie gefährlich werden können.