Umfang des Bauvorhabens
Zunächst ist festzuhalten, dass Fundamente für die unterschiedlichsten Bauvorhaben benötigt werden. Das beginnt bei kleinen Projekten wie dem Fundament für einen Briefkasten oder einen Gartenzaun und reicht beim Heimwerker bis hin zum baunehemigungspflichtigen Gebäudefundament.
Baugenehmigungspflicht
Damit wären wir bereits bei einer ersten Unterscheidungsmöglichkeit:
- Fundament für Bauvorhaben, nicht baugenehmigungspflichtig
- Fundament für Bauvorhaben, baugenehmigungspflichtig
Für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind zwingend die DIN 18195 zu berücksichtigen.
Bauformen für Fundament am Hang
Nun gibt es mehrere Möglichkeiten, am Hang zu bauen:
- in den Hang hinein
- „aufgesetzt“ auf den Hang mit Stelzen
- die Split-Level-Bauweise
Das hydrogeologische Bodengutachten
In jedem Fall muss vorab ein hydrogeologisches Bodengutachten erstellt werden. Die Anforderungen sind hier gegenüber einem herkömmlichen Baugrund eventuell noch höher, da auch festzustellen ist, in wie weit der Hang „drückt“. Befinden sich in der Umgebung des Hangs bereits feste Wege oder Straßen bzw. andere Gebäude, können Risse sehr aufschlussreich sein.
Die konkreten Anforderungen beim Fundament in Hanglage können nicht pauschal beantwortet werden. Es ist ein großer Unterschied, ob es sich um eine flache, 20 m aufragende Erhebung handelt, an der gebaut werden soll, oder ob es an einem steilen alpinen Hang der Fall ist. Bereits die verschiedenen Bauformen für das Fundament bzw. das Gebäude setzen voraus, dass sie unter der jeweils vorherrschenden Situation angewandt werden können.
Verschiedene Bauformen für das Fundament
Eventuell ist es notwendig, für das Fundament in Hanglage auch eine Tiefengründung auf Säulen bzw. Stelzen vorzunehmen. Dann gibt es beim Fundament auf Stelzen noch die Möglichkeit, dass sich das Fundament über die Bodennabe erhebt, also quasi auf dem Hang gebaut wird, um eine Ebene herzustellen.
In den meisten Regionen hierzulande üblich ist aber das Bauen in den Hang hinein. Oft sind Gebäude dann an der Hangseite in der Ebene auf dem Fundament Keller und nach vorne Erdgeschoss. Diese Bauweise kann unterschiedliche Maßnahmen erfordern. Beispielsweise eine Stützmauer zwischen Hang und Gebäude, also am Fundamentanschluss. Ebenso kann ein um das Gebäude laufender Sockel erfolgen. Dazu gegen ein Absinken eine Tiefengründung.
Die hangseitige Entwässerung berücksichtigen
Das sind aber noch nicht alle Anforderungen. Das Grundwasser ist an einem Hang oft kein Problem, da der Pegel deutlich tiefer liegt. Wohl aber Sickerwasser wie Regenwasser oder Schmelzwasser. Das Gebäudefundament mit den hangseitigen Kelleraußenwänden kann hier wie ein Hindernis wirken und ablaufendes Wasser aufstauen. Das kann dazu führen, dass eine entsprechende Entwässerung bzw. Drainage benötigt wird. Außerdem muss eine Trockenschicht ausSchotter unter de Fundament in ausreichender Stärke erfolgen.