Recht und Gesetz
Der deutsche Gesetzgeber ist bei Abwasserentsorgung und Frischwasserversorgung im Sinne der Hygiene und der umgelegten wirtschaftlichen Belastung streng. Fast flächendeckend besteht eine Anschlusspflicht für die Abwasserableitung. Unter anderem wir der Mindestabstand zwischen Abwasser- und Frischwasserleitungen definiert.
Des Weiteren wird zwischen fäkalienhaltigem Schwarzwasser, leicht verschmutzem Grauwasser (Dusche, Spülwasser, Waschmaschinenabwasser) Natur-, Regen- und Sickerwasser unterschieden. Das sogenannte Trennsystem hat einen eng definierten Konstruktionsaufbau.
Ein Grundstückseigentümer betreibt den Hausanschluss als Teil der Abwasseranlage und ist für Einrichtung, Erhalt und Funktion verantwortlich.
Kosten sind mit Frischwasserbezug gekoppelt
Die Abwasserkosten für Ihren Hausanschluss setzt die Kommune fest und besteht im Wesentlichen aus folgenden Posten:
- Frischwasserbezug und Verbrauch
- Grundstücksgröße und Versiegelungsanteil
- Größe des Gebäudedachs
Praktische Ausführung
Die entscheidende bauliche Einrichtung ist ein Revisionsschacht, an dem die „Übergabe“ von Ihrem privaten Wasserkreislauf zum öffentlichen Abwasserkanal erfolgt. Er kann in Ihrem Keller, an der Außenkante Ihres Gebäudes bis zur Grundstücksgrenze liegen.
Die Grundleitungen auf „Ihrer“ Seite müssen vorgeschriebene Nennweiten (mindestens DN 100) mitbringen und über ein Gefälle von mindestens einem halben Zentimeter pro Distanzmeter verfügen.
Der Revisionsschacht ist die letzte und außen liegendste Zugangsstelle, von der aus Sie den Abwasserkanal reinigen und eine Verstopfung beseitigen können.
Der Hausanschluss muss einen Hauptabsperrhahn besitzen, der die Wasserzuleitung komplett unterbricht. Ebenfalls muss am Hausanschluss eine Rückstausicherung eingebaut werden, um den Rückfluss von Abwasser in das hauseigene System zu unterbinden.