Kostenbeispiel: Altersheim
Beispielsituation:
- Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen
- Pflegegrad 3
- Leistungszuschlag: 5 %
Posten | Preis |
---|---|
Pflegeentgelt | 2.218,23 EUR |
Investitionskosten | 597,75 EUR |
Unterkunft | 506,95 EUR |
Verpflegung | 506,95 EUR |
Ausbildungskosten | 179,78 EUR |
Leistungen der Pflegekasse | abzgl. 1.262 EUR |
Leistungszuschlag 5 % | 137,38 EUR |
Eigenanteil damit | 2.610,28 EUR |
Die Kosten sind so kalkuliert, dass für jeden Heimbewohner unabhängig vom Pflegegrad der gleiche Eigenanteil anfällt.
Kostenbestandteile
- Eigenbeteiligung
- Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- Investitionskosten
- Zuschüsse der Pflegekasse
Eigenbeteiligung
Eigenanteil je nach Bundesland unterschiedlich. Der Eigenanteil („einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE) an den Pflegekosten macht den Löwenanteil der Pflegekosten aus. Die Höhe des Eigenanteils ist dabei unabhängig vom Pflegegrad.
Je nach Heim liegt der Eigenanteil unterschiedlich hoch, auch der Durchschnitt zwischen verschiedenen Bundesländern liegt sehr unterschiedlich. Der Durchschnitt liegt je nach Bundesland zwischen 1.868 und 2.845 EUR monatlich (Stand: 2023).
Im bundesweiten Durchschnitt beträgt der Eigenanteil (ohne Leistungszuschlag) im Jahr 2023 2.411 EUR.
Leistungszuschlag auf den Eigenanteil. Bei länger dauernder Pflege wird ein mit der Aufenthaltsdauer steigender Leistungszuschlag auf den Eigenanteil gewährt.
Die Zuschläge werden zum 1. 1. 2024 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)deutlich erhöht. Nachfolgend finden Sie die ab 2024 geltenden Leistungszuschläge, die bisher noch geltenden Leistungszuschläge sind in Klammern angegeben.
Ab dem 1. Monat wird ein Leistungszuschlag von 15 % auf den Eigenanteil gewährt (bisher: 5 %).
Ab 12 Monaten Aufenthaltsdauer steigt der Leistungszuschlag auf 30 % (bisher: 25 %).
Ab dem 3. Jahr steigt der Leistungszuschlag dann auf 50 % (bisher: 45 %).
Ab dem 4. Jahr steigt der Leistungszuschlag noch einmal auf 75 % (bisher: 70 %).
Übernahme der Kosten durch Kinder oder Sozialamt. Wenn das vorhandene Vermögen für die Finanzierung des Eigenanteils aufgebraucht ist und die eigene Rente für die Bezahlung des Eigenanteils nicht mehr ausreicht, werden zunächst der Ehepartner und dann die eigenen Kinder zur Bezahlung des nicht mehr aufzubringenden Eigenanteils herangezogen.
Für die Kinder gilt das seit 2020 allerdings nur mehr dann, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 EUR liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Dabei gilt das jährliche Gesamteinkommen entsprechend dem Einkommenssteuerrecht (§ 16 SGB IV). Es zählt lediglich das Einkommen, vorhandenes Vermögen bleibt unberücksichtigt.
Kann auch der noch lebende Ehepartner nicht in ausreichendem Maß für den noch ausstehenden Teil der Kosten aufkommen, und können oder müssen die Kinder diesen fehlenden Anteil nicht bezahlen, springt am Ende das Sozialamt ein. Notwendig ist dafür ein Antrag nach § 61 SGB XII (Hilfe zur Pflege).
Taschengeld und Schonvermögen bei Hilfe vom Sozialamt. Werden Sozialleistungen in Anspruch genommen, muss der Pflegebedürftige seine gesamte gesetzliche und private Rente für die Zahlung der Pflegeleistungen heranziehen. Ihm bleibt lediglich ein Taschengeld von 135,54 EUR zur eigenen Verfügung.
Zusätzlich steht dem Pflegebedürftigen ein Schonvermögen von 10.000 EUR (Stand: 2023) zu. Auch eine vom Ehepartner noch bewohnte Immobilie kann zum Schonvermögen zählen, wenn das Sozialamt sie als „angemessen“ ansieht.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung
Auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind von Heim zu Heim unterschiedlich hoch. Sie können im gleichen Heim oft auch je nach Zimmer, Zimmerausstattung und Serviceleistungen unterschiedlich hoch sein.
Neben den Zimmerkosten (Reinigung, Heizung, Strom) werden mit diesem Betrag auch alle Unterhaltsleistungen (Wäsche, Müllentsorgung, Verpflegung) und alle Aktivitätsprogramme und Veranstaltungen gedeckt.
In vielen Fällen werden unter diesem Punkt mehrere Kostenpositionen verrechnet. Die Kosten liegen im Bereich von mehreren hundert Euro monatlich.
Investitionskosten
Zusätzlich zum Eigenanteil fallen noch Investitionskosten an. Pflegeheime decken damit nicht nur den Bau oder Erwerb des Gebäudes, sondern auch die gesamten Instandhaltungskosten für das Gebäude und die Kosten für alle Gemeinschaftsräume und Allgemeinanlagen (z. B. Küche).
Die tatsächlichen Kosten müssen von Pflegeheimen seit 2017 nachgewiesen werden. In größeren Städten liegen die Investitionskosten meist höher als in ländlichen Gebieten, bei älteren Heimen in schlechtem baulichen Zustand oder mit hohem Sanierungsbedarf können die Investitionskosten oft deutlich höher liegen als bei modernen Gebäuden jüngeren Datums.
Die entsprechend nachgewiesenen Kosten legt das Pflegeheim monatlich auf alle Bewohner gleichmäßig um.
Zuschüsse der Pflegekasse
Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen Zuschuss direkt an das Pflegeheim. Damit sollen die Kosten für die pflegerischen Leistungen gedeckt werden.
Bei Pflegegrad 1 beträgt der Zuschuss lediglich 125 EUR monatlich (sog. „Entlastungsbetrag“), ab Pflegegrad 2 werden monatlich zwischen 770 EUR und 2.005 EUR an das Pflegeheim bezahlt. Diese Kosten betreffen nur das Verhältnis zwischen Pflegeheim und Pflegekassen, als Pflegebedürftiger hat man damit nichts zu tun. Die Kosten werden vom Pflegeheim so kalkuliert, dass sich für jeden Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad der gleiche Eigenanteil ergibt.
Die einzige direkte Folge, die daraus resultiert ist, dass der Aufenthalt im Pflegeheim ohne Pflegegrad unter Umständen sehr teuer sein kann, da das Pflegeheim in diesem Fall nur den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhält.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Pflegeheim NRW, Einzelzimmer
- Pflegegrad 3
- Leistungszuschlag 25 %
Posten | Preis |
---|---|
Pflegeentgelt | 2.089,85 EUR |
Investitionskosten | 613,88 EUR |
Unterkunft | 649,47 EUR |
Verpflegung | 500,10 EUR |
Ausbildungskosten | 160,01 EUR |
Leistungen der Pflegekasse | abzgl. 1.262 EUR |
Leistungszuschlag 25 % | 687,83 EUR |
Eigenanteil damit | 2.063,48 EUR |
Die Kosten sind so kalkuliert, dass für jeden Heimbewohner unabhängig vom Pflegegrad der gleiche Eigenanteil anfällt.
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Kosten umfassend vergleichen: Eigenanteil, besonders aber Unterbringungs- und Investitionskosten können von Heim zu Heim stark unterschiedlich liegen, die Unterbringungskosten können auch je nach Art des Zimmers oft deutlich variieren
- Vermögen rechtzeitig übertragen: Schenkungen oder Immobilienüberschreibungen müssen mehr als zehn Jahre vor dem Einzug ins Pflegeheim erfolgt sein, ansonsten kann das Sozialamt die Schenkung rückgängig machen und das übertragene Vermögen oder die überschriebene Immobilie zur Deckung der Pflegekosten heranziehen
- Pflegewohngeld beantragen: in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, staatlicher Zuschuss zu den Pflegekosten auf Antrag, Zuschuss wird direkt an das Pflegeheim ausgezahlt
- Wohngeld beantragen: dauerhaft im Heim lebende Bewohner haben seit 2023 auch grundlegend Anspruch an Wohngeld (sogenanntes „Wohngeld Plus“), wenn keine Grundsicherung im Alter, keine Leistungen für Erwerbsminderung und keine Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt bezogen werden
FAQ
Was kostet die Pflege im Altersheim?
In unserem Beispiel fällt für das Altersheim in NRW ein Eigenanteil 2.610,28 EUR monatlich an. Die Kosten können im Einzelfall allerdings je nach Pflegeheim unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Aus welchen Kostenbestandteilen setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten setzen sich aus den Kosten für die pflegerischen Leistungen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen. Dazu können weitere Kosten (z. B. Ausbildungsumlage) kommen. Die Leistungen der Pflegekasse je nach Pflegegrad werden abgezogen. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Die Kosten bei verschiedenen Heimen sollten unbedingt im Vorfeld verglichen werden, auch innerhalb des Heims können die Kosten je nach Zimmerausstattung und Leistungen unterschiedlich sein. In einigen Fällen können Pflegebedürftige entweder Pflegewohngeld oder Wohngeld Plus beantragen. Weitere Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.