Worauf muss man bei der Bauabnahme der Fenster achten?
Bei der Bauabnahme im Neubau werden alle Fenster abgenommen. Folgende Punkte müssen überprüft werden:
Verglasung
Werden Kratzer im Glas festgestellt, können diese im Falzbereich, in der Rand- oder der Hauptzone liegen. Sofern keine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt, wird je nach Zone wie folgt verfahren
Abdichtung/Anschluss
Das richtige Dichtband muss beidseitig verwendet worden sein und durchgehend sein. Löcher und Fugen müssen geschlossen sein. Die Fensterbank muss entkoppelt sein (Schall-/Wärmebrücke)
Funktion
Leichtgängigkeit beim Öffnen und Schließen für alle Funktionen muss gegeben sein
Welche Dokumente braucht man für die Bauabnahme der Fenster?
Ein Abnahmeprotokoll muss einfach und selbsterklärend formuliert sein. Es wird als als Abnahmeprotokoll oder Bauabnahmeprotokoll bezeichnet. Abnahmebescheinigungen, Aktennotizen und Dokumente mit anderen Bezeichnungen dürfen nicht akzeptiert oder verwendet werden. Dem Laien unbekannte Fachbegriffe sind auf Wunsch mit verständlichen Randbemerkungen zu versehen. Kostenvoranschläge von Fensterbauern und Fensterherstellern mit Funktionsbeschreibung sind hilfreich. Alle verfügbaren technischen Datenblätter dienen als Hilfsmittel für den Soll-Ist-Vergleich. Alle Informationen zum Leistungsumfang sind bereitzuhalten.
Wie lange dauert die Bauabnahme der Fenster?
Für die Erfassung von Mängeln sind mindestens fünf Minuten pro Fenster vorzusehen. Schallbrücken können durch Abklopfen festgestellt werden. Jede Einschränkung der Leichtgängigkeit aller Funktionen ist zu untersuchen. Eine mündliche Aussage über die Unschädlichkeit von Mängeln ist schriftlich festzuhalten. Ist ein Mangel in einem unterschriebenen Abnahmeprotokoll nicht aufgeführt, liegt er nicht vor.
Welche Mängel gibt es bei der Bauabnahme der Fenster?
Es gibt einige typische Mängel bei der Bauabnahme, die teilweise auch die Fenster betreffen. Die häufigsten sind:
- Hohlräume zwischen Mauerwerk und Fensterrahmen
- Schall- und Wärmebrücken
- Undichte Fensterlaibungen
Gibt es Vorschriften für die Bauabnahme der Fenster?
Der Zustand der Fenster muss den im Vertrag und in der Bauleistungsbeschreibung vereinbarten Zielen entsprechen. Für Kratzer auf den Scheiben gilt die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“. Im Übrigen gelten die Bestimmungen, die in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) festgeschrieben ist. Sie ersetzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wenn sie dem Bauherrn vor Baubeginn bekannt gemacht wird. Verstöße gegen die Bauleistungsbeschreibung und gegen die anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen und Durchführungsbestimmungen) gelten als Baumängel.