Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Garage im Außenbereich zulässig ist?
Die einfache Antwort auf die Frage, ob eine Garage im Außenbereich überhaupt zulässig ist, lautet: Meistens nein. Im Einzelfall hängt die Entscheidung dann aber von einer Reihe an Faktoren ab:
- geplante Nutzung der Garage,
- Einschätzung der Gemeinde zu öffentlichen Belangen,
- der Erschließung des Grundstücks,
- berechtigten Interessen des Bauherren,
- ob das Grundstück im Wirkbereich einer Außenbereichssatzung liegt.
Wann ist eine Garage im Außenbereich möglich?
Grundsätzlich gilt, dass eine Garage im Außenbereich nicht vorgesehen ist. Dies soll einer sogenannten Zersiedelung entgegenwirken. Darunter versteht man Ansammlungen von Gebäuden außerhalb von Ortschaften, welche die Landschaft und Natur empfindlich stören können. Ausnahmen gelten meistens für landwirtschaftlich und gewerblich genutzte Garagen. Diese können, im Zusammenhang mit anderen gewerblich genutzten Gebäuden oder Anlagen im Außenbereich, meistens genehmigt werden. Sie dürfen dann aber nur einen kleinen Teil der gesamten Nutzfläche ausmachen.
Privatleute haben es deutlich schwerer mit dem Bau einer Garage im Außenbereich. Das gilt selbst dann, wenn ein genehmigtes Wohnhaus im Außenbereich bewohnt wird. Letztlich liegt die Entscheidung hier bei der Gemeinde. Wollen Sie eine Garage für Ihr Wohnhaus im Außenbereich genehmigt bekommen, müssen Sie häufig nachweisen, dass dadurch weder der Landschafts- und Naturschutz noch die öffentlichen Belange gefährdet werden.
Einfacher ist es, wenn für das Grundstück eine Außenbereichssatzung in Kraft ist. In diesem Fall ist eine privat genutzte Garage, welche eindeutigen örtlichen und funktionalen Bezug zum entsprechenden Wohnhaus hat, meistens ohne Weiteres möglich. Allgemein sind die Bauämter angehalten, auch das berechtigte Interesse de Hausbewohner nach einer Garage mit einzubeziehen.
Sind Garagen im Außenbereich immer genehmigungspflichtig?
Bedenken sollten Sie, dass dies auch für normalerweise genehmigungsfreie Garagen gilt: Die meisten Bundesländer sehen keine Verfahrensfreiheit im Außenbereich vor. Lediglich in Hessen und Schleswig-Holstein sind verfahrensfreie Garagen im Außenbereich grundsätzlich möglich – auch hier sollten Sie aber nicht einfach bauen, sondern sich vorher an Ihre Gemeinde wenden.