Kriterien für einen behinderten- bzw. rollstuhlgerechten Waschtisch
Bewegungsfläche
Der Rollstuhlfahrer oder der Behinderte mit Rolllator benötigt eine größere Bewegungsfläche, um sich dem Waschtisch zu nähern und um an ihm zu manövrieren. Hierfür sollte für einen Rollstuhlfahrer eine Fläche von 150 x 150 cm und für das Manövrieren mit einem Rollator eine Fläche von 120 x 120 cm vorgesehen werden.
Form des Waschtischs
Egal ob Rollstuhl oder Rollator, der Waschtisch muss in jedem Fall unterfahrbar sein, damit beide im Sitzen gut an das Becken herankommen und weder mit den Knien noch mit den Füßen anstoßen.
Höhe des Waschtischs
Während bei normal großen Menschen die Höhe des Waschtisches zwischen 85 und 95 cm normal ist, darf die Höhe bei einem behindertengerechten Waschtisch nur um die 80 cm betragen.
Beinfreiheit
Die Beinfreiheit muss sowohl im Bereich des Knies als auch im Bereich der Füße gewährleistet sein, damit sich die behinderte Person direkt vor das Becken setzen kann.
Spiegelanbringung
Während bei Nichtbehinderten der Abstand vom Waschtisch zum Spiegelschrank bzw. Spiegel 25 bis 35 cm betragen soll, wird der Spiegelrahmen für den Behinderten Waschtisch unmittelbar über demselben angebracht.
Handtuchhalter
Idealerweise sollte der Handtuchhalter gleichzeitig als Haltegriff fungieren. So kann sich die in der Bewegung eingeschränkte Person gleichzeitig noch festhalten.
Verstellbare Waschtischhöhe
Nutzen neben dem Behinderten noch andere, normal große Personen den Waschplatz, sollte ein höhenverstellbares Waschbecken in Betracht gezogen werden. Erkundigen Sie sich vor dem Umbau, ob es dafür Zuschüsse aus der Pflegekasse oder Mittel aus dem KfW-Fond gibt.
Diese Maße werden von der DIN 18040-2R vorgegeben:
Kriterien | Maße |
---|---|
Höhe des Waschtischs | >= 80 cm |
Unterfahrhöhe | >= 67 cm |
Unterfahrtiefe | >= 30 cm |
Fußraumhöhe | >= 35 cm |
Tiefe des Waschtischs | >= 55 cm |