Mögliche Reparaturkosten
Ein Cerankochfeld kann nicht einfach „repariert“ werden. Bei Beschädigungen ist es in der Regel komplett beschädigt, und muss vollständig ausgetauscht werden. Die Kosten dafür können inklusive Einbau dabei leicht bei 400 – 500 EUR liegen. Unter 200 EUR für einen Austausch sind sehr selten.
Versicherungshaftung
Nicht in jedem Fall kommt die Hausratversicherung auf. Das hängt von einigen ganz speziellen Bedingungen ab:
- die Küche wird im jeweiligen Fall dem Hausrat zugerechnet (und nicht dem Gebäude)
- der Auslöser des Schadens und die Entstehung des Schadensereignisses
- das Vorhandensein von einem passenden erweiterten Schutz
Zurechnung der Küche
Nicht in jedem Fall wird die Küche dem Hausrat zugerechnet. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Küche dem Gebäude zugerechnet wird. In diesem Fall wäre dann die Gebäudeversicherung in der Haftung, Gebäudeversicherungen würden den Schaden aber nur dann decken, wenn er durch einen Brand zustande gekommen wäre.
Auslöser des Schadens
Solange keine entsprechende Zusatzpolice oder entsprechende Versicherungsbedingungen bestehen, kann es sein, dass die Hausratversicherung den Schaden nicht übernimmt. Insbesondere mechanische Einwirkungen auf Hausratsgegenstände (wenn beispielsweise etwas auf das Cerankochfeld herunterfällt und ein Loch verursacht.
Andere mögliche Versicherungen
Besteht eine sogenannte Glasversicherung, kann ein Ceranfeld in diese Versicherung mit einbezogen werden. Das muss aber entsprechend in der Versicherungspolice festgehalten werden, eine automatische Miteinbeziehung des Ceranfeldes in die Glasversicherung besteht nicht. Bei manchen Versicherungen müssen Ceranfelder dann sogar eigens separat versichert werden.
Hat den Schaden jemand anders verursacht, der im Haus nur zu Gast war, kann auch die Privathaftpflicht der jeweiligen Person (sofern vorhanden) eventuell den Schaden übernehmen. Hier muss man allerdings darauf achten, dass die Versicherung sich nicht auf eine „unentgeltliche Hilfeleistung“ herausredet, die häufig bei einer Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen ist (etwa wenn die betreffende Person sich erboten hat, für alle Anwesenden zu kochen).