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Terrasse

Hausratversicherung: Hilfe bei Sturmschäden an der Terrasse

Von Gregor Fuchs | 31. Dezember 2024
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Gregor Fuchs
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Gregor Fuchs, “Hausratversicherung: Hilfe bei Sturmschäden an der Terrasse”, Hausjournal.net, 31.12.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 26.06.2025, https://www.hausjournal.net/hausratversicherung-sturmschaden-terrasse

Sturmschäden an der Terrasse? Erfahren Sie, welche Versicherung für Schäden an Gartenmöbeln, Terrassenüberdachung oder umgestürzten Bäumen zuständig ist.

hausratversicherung-sturmschaden-terrasse
Durch Sturm geschädigte Terrassenmöbel werden von der Hausratsversicherung bezahlt

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden auf der Terrasse?

Für die Regulierung von Sturmschäden auf der Terrasse ist entscheidend, welche Art von Schäden entstanden sind und welcher Teil Ihres Eigentums betroffen ist. Hier ist eine Übersicht der relevanten Versicherungen:

  1. Hausratversicherung: Diese übernimmt Schäden an beweglichen Gegenständen auf der Terrasse, wie Gartenmöbel, Sonnenschirme oder Grills. Stellen Sie sicher, dass Ihre Police auch Schäden außerhalb der geschlossenen Gebäude abdeckt, da dies nicht bei allen Versicherungen standardmäßig enthalten ist.
  2. Wohngebäudeversicherung: Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen wie einem Terrassendach, einer Pergola oder eingemauerten Pflanzentrögen fallen üblicherweise unter diese Versicherung. Auch abgedeckte Dächer oder Beschädigungen durch umgestürzte Bäume auf Ihrem Grundstück sind hier inkludiert.
  3. Private Haftpflichtversicherung: Falls durch einen Sturm Gegenstände von Ihrer Terrasse auf ein Nachbargrundstück geweht werden und dort Schäden verursachen, greift in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung. Dies kann beispielsweise auch für einen Blumentopf gelten, der auf einen Passanten fällt.
  4. Kfz-Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung: Ist Ihr Auto durch umherfliegende Trümmerteile beschädigt worden, übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung die Kosten. Bei Sturmschäden durch Orkan (Windstärke 8 oder höher) ist dies in der Regel abgesichert.

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Beachten Sie, dass für alle Sturmschäden üblicherweise eine Windstärke von mindestens 8 auf der Beaufort-Skala nachgewiesen werden muss. Dokumentieren Sie Schäden sorgfältig mit Fotos und notieren Sie das Datum und die Uhrzeit des Sturms.

Vorgehen bei Sturmschäden auf der Terrasse: Hausratversicherung

Wenn Ihre Gartenmöbel oder andere bewegliche Gegenstände auf der Terrasse durch einen Sturm beschädigt wurden, sollten Sie folgende Schritte beachten, um die Schäden bei Ihrer Hausratversicherung geltend zu machen:

1. Schaden dokumentieren:

  • Fotografieren Sie alle beschädigten Gegenstände aus verschiedenen Perspektiven.
  • Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit des Schadens.

2. Schaden melden:

  • Informieren Sie Ihre Hausratversicherung unverzüglich und schildern Sie den Schadenshergang detailliert.
  • Reichen Sie die aufgenommenen Fotos und Kaufbelege der beschädigten Gegenstände ein, falls vorhanden.

3. Nachweis der Windstärke:

  • Die meisten Hausratversicherungen übernehmen Sturmschäden ab einer Windstärke von mindestens 8 (63-74 km/h).
  • Sammeln Sie Nachweise zur Windstärke, z.B. durch Wetterberichte oder lokale Wetterdaten.

4. Schadensminderungspflicht:

  • Treffen Sie Maßnahmen, um weitere Schäden zu vermeiden. Dies kann beinhalten, beschädigte Möbel abzudecken oder vorübergehend ins Haus zu bringen.
  • Achten Sie dabei stets auf Ihre eigene Sicherheit.

5. Kontakt mit dem Versicherer:

  • Manche Versicherungen bieten an, einen Sachverständigen zu schicken, um den Schaden vor Ort zu begutachten.
  • Kooperieren Sie mit dem Sachverständigen und halten Sie alle bedeutsamen Informationen bereit.

Vorgehen bei Sturmschäden auf der Terrasse: Gebäudeversicherung

Bei Sturmschäden an fest installierten Bestandteilen der Terrasse, wie einem Terrassendach oder einer Pergola, ist die Gebäudeversicherung zuständig. Um den Schaden erfolgreich zu melden und eine schnelle Regulierung zu erreichen, folgen Sie diesen Schritten:

1. Schaden unverzüglich dokumentieren:

  • Machen Sie sofort nach dem Sturm detaillierte Fotos der beschädigten Bereiche.
  • Halten Sie dabei das Datum und die Uhrzeit fest, da diese Angaben für die Schadensmeldung bei der Versicherung unverzichtbar sind.

2. Schaden umgehend melden:

  • Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung so zeitnah wie möglich und schildern Sie den Schadenshergang umfassend.
  • Verwenden Sie die aufgenommenen Fotos als Beweismaterial und legen Sie diese der Meldung bei.

3. Schadensminderungspflicht einhalten:

  • Ergreifen Sie Maßnahmen, um eine weitere Verschlimmerung des Schadens zu verhindern. Dies könnte das provisorische Abdecken eines beschädigten Daches sein.
  • Achten Sie stets auf Ihre eigene Sicherheit, wenn Sie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen.

4. Windstärkenachweis beibringen:

  • Sturmschäden werden oft erst ab einer Windstärke von 8 auf der Beaufort-Skala anerkannt. Diese entspricht einer Geschwindigkeit von 62 bis 74 km/h.
  • Sammeln Sie Wetterdaten, Nachrichtenberichte oder Gutachten, die die erforderliche Windstärke belegen.

Besondere Fälle: Trampolin und umstürzende Bäume

Ein Trampolin im Garten kann bei Sturm zur Gefahr werden, daher sollte es gut gesichert sein, beispielsweise durch feste Bodenverankerungen. Sollte dennoch ein Schaden auftreten, greift die Hausratversicherung, sofern Ihr Versicherungsvertrag Schäden außerhalb des Gebäudes abdeckt. Bei beweglichen Gegenständen im Garten ist dies nicht immer standardmäßig garantiert, daher lohnt sich ein Blick in das Kleingedruckte Ihrer Versicherungspolice.

Bei umstürzenden Bäumen verhält es sich komplexer. Stürzt ein Baum von Ihrem Grundstück auf Ihre Terrasse und beschädigt diese, übernimmt in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung den Schaden, sofern Sie Ihren Pflichten zur Baumkontrolle nachgekommen sind und der Baum nicht bereits morsch war. Wurde dieses versäumt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Fällt ein Baum von einem Nachbargrundstück auf Ihre Terrasse, hängt die Haftung davon ab, ob der Nachbar seine Verkehrssicherungspflichten erfüllt hat. Ist der Baum morsch und dies hätte dem Nachbarn auffallen müssen, könnte dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Andernfalls regeln Gebäude- oder Hausratversicherungen den Schaden, abhängig davon, was konkret beschädigt wurde.

Prüfen Sie im Ernstfall auch die Höhe der möglichen Entschädigung und achten Sie darauf, alle Schäden gründlich zu dokumentieren. Fotografien und schriftliche Aufzeichnungen können im Schadensfall wichtige Beweismittel sein und die Abwicklung mit Ihrer Versicherung erleichtern.

Sichern Sie Ihre Terrasse und Gartenmöbel

Insbesondere in Zeiten häufiger werdender Unwetter und Stürme sollten Sie darauf achten, Ihre Terrasse und Gartenmöbel sicher zu verstauen. Ein sorgfältiges Vorgehen kann erhebliche Schäden verhindern und Ihre Gartenutensilien schützen. Folgende Tipps helfen Ihnen dabei:

  1. Gartenmöbel verstauen: Bringen Sie leichte Gegenstände wie Kissen, Decken und kleinere Dekorationen ins Haus oder in einen windgeschützten Bereich. Auch Klappmöbel sollten bei Sturmwarnung sicher verstaut werden.
  2. Schwerere Möbel sichern: Größere Gartenmöbel, die Sie nicht ins Innere bringen können, sollten fest verankert oder durch schwere Abdeckungen gesichert werden. Hier eignen sich beispielsweise spezielle Verankerungssysteme oder robuste Abdeckplanen.
  3. Sonnenschirme und Pavillons abbauen: Nehmen Sie, wenn möglich, die Sonnenschirme von ihrer Halterung und lagern Sie diese in der Garage oder im Keller. Klappbare Pavillons sollten Sie bei Sturmgefahr ebenfalls abbauen und sicher verstauen.
  4. Blumentöpfe und Pflanzkübel sichern: Stellen Sie sicher, dass größere Blumentöpfe und Pflanzkübel an einem windgeschützten Ort stehen oder gut gesichert sind, damit sie nicht umkippen oder wegrollen können.
  5. Sicherheitschecks: Überprüfen Sie regelmäßig alle Befestigungen und Verankerungen auf Ihrer Terrasse und im Garten. Lockere Schrauben oder Spanneinrichtungen sollten rechtzeitig nachgezogen oder ausgetauscht werden.
  6. Wettervorhersagen beachten: Nutzen Sie Wettervorhersagen und Unwetterwarn-Apps, um rechtzeitig informiert zu sein und entsprechende Vorkehrungen treffen zu können.

Durch diese vorbeugenden Maßnahmen minimieren Sie das Risiko, dass Ihre Gartenmöbel und -einrichtungen durch Stürme beschädigt werden, und tragen zur Sicherheit Ihrer Umgebung bei.

Artikelbild: mimohe/Shutterstock

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