Wie wird eine Dachpfette beim Verlängern befestigt?
Als Faustregel gilt, dass beim Verlängern einer Dachpfette das doppelte Maß der Verlängerung in den Dachstuhl ragt. Je nach Abstand müssen folgende Bauteile im Dach demontiert und geöffnet werden, um an der richtigen Stelle eine zimmermannsmäßige Holzverbindung herzustellen.
- Die Eindeckung wird abgetragen
- Die Sparren werden demontiert
- Die Bestandspfette wird auf die richtige Länge gesägt
- Bestands- und Verlängerungsbalken werden mit einer Überblattung versehen
- Die bestehende Firstpfette muss zusätzlich abgestützt werden
- Die wieder montierten Sparren werden mit der Pfettenverlängerung verbunden
Welche Holzverbindung beim Verlängern der Dachpfette nutzen?
Es gibt mehrere mögliche Holzverbindungen, die für die Verlängerung verwendet werden können. Die folgenden Überblattungen sind möglich, wenn der Verlängerungsbalken an zunehmenden Stabilitätsgrad der Verbindungen.
- Gerades Blatt
- Stehendes Blatt
- Zapfenstoß
- Zapfenblattstoß
- Gerades Hakenblatt
- Schräges Hakenblatt
- Gerberstoß
Entscheidend für die Wahl der Holzverbindung ist die Belastungssituation der Balken, Pfetten und Verlängerung. Druck-, Scher-, Schub- und Zugkräfte sind zu berücksichtigen. Eine falsch gewählte Verbindung kann nicht durch Verschrauben „gerettet“ werden.
Wie muss das Verlängern der Dachpfette vorbereitet werden?
Um im Dachstuhl in einem Pfettendach die Mittel- und Fußpfette zu verlängern, muss ohne Rücksicht darauf, wie aufwendig die Vorbereitung ist, vorgegangen werden. Eine Demontage von Sparren ist immer erforderlich. Beträgt der neue Dachüberstand mehr als die Hälfte des Abstands zur ersten Stuhlsäule, müssen auch diese demontiert werden. Bei der Firstpfette kann dieser Schritt aus konstruktiven Gründen entfallen. Es ist jedoch zu prüfen, wie tragend und verlaufend sie angebracht ist. In den meisten Fällen ist eine zusätzliche Abstützung erforderlich.
Muss das Verlängern der Dachpfette genehmigt werden?
Auf einem Dach unterscheidet man zwischen Dachüberhang und Dachüberstand. Der Dachüberhang entsteht an der Traufe, der Dachüberstand an der Giebelseite. Solange die Mindestabstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und keine Verbindung zum Boden (Pfeiler, Säulen, Stützen) hergestellt wird, sind Verlängerungen von Dachsparren als Dachüberhang genehmungsfrei. Die Verlängerung der Dachpfetten und damit des Ortgangs am Giebel und dem Dachüberstand wird von fast allen Baubehörden als genehmigungspflichtige Baumaßnahme angesehen.