Wer entscheidet über eine Dachrinnen-Pflicht?
Das Baurecht ist in Deutschland allgemein Landessache. So liegt auch die Entscheidungshoheit in der Frage nach einer etwaigen Dachrinnen-Pflicht beim jeweils zuständigen Landesbauamt. Es gilt also im Zweifelsfall, die örtliche Behörde zu kontaktieren. Denn in manchen Fällen kann und muss wie in einigen anderen baurechtlichen Situationen auch individuell entschieden werden.
Was sehen die Landesbauämter in puncto Dachrinne vor?
Die Bauämter der Bundesländer haben zwar jeweils ihre eigenen Regeln festgelegt. Die einzelnen Vorschriften sehen in den verschiedenen Landesbauvorschriften allerdings in vielen baurechtlichen Belangen sehr ähnlich aus – als Grundlage dient schließlich immer das Allgemeinwohl. So gibt es auch in Bezug auf die Regenwasserentsorgung keine wesentlichen Unterschiede in den jeweiligen landesbaurechtlichen Regelungen. Generell steht hinter den Formulierungen der entsprechenden Paragraphen das Ziel, dass von Dächern ablaufendes Regenwasser die Allgemeinheit weder gefährden, noch belästigen soll.
Wie sehen die Vorschriften konkret aus?
Nehmen wir beispielsweise die Gesetzesformulierung der Landesbauordnung von Baden-Württemberg. Hier heißt es im § 33 (1): „Bauliche Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn die einwandfreie Beseitigung des Abwassers und des Niederschlagswassers dauernd gesichert ist. Das Abwasser ist entsprechend den §§ 55 und 56 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 46 des Wassergesetztes für Baden-Württemberg zu entsorgen.“ In der Landesbauordnung von Sachsen heißt es im §43 (3): „Wasserversorgungsanlagen sowie Anlagen für Schmutz- und Niederschlagswasser (Abwasser) sind so herzustellen und zu unterhalten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können.“
Was bedeuten die Vorschriften für die Dachrinnenanbringung?
Der zitierte Gesetzesauszug ist freilich nur eine Orientierung für die Niederschlagswasserentsorgung. Wie diese konkret aussehen kann, ist theoretisch den Bauherren überlassen. Praktisch ist ein mehr oder weniger konventionelles Dachentwässerungssystem mit Dachrinne, Fallrohr und Abfluss aber natürlich die realistische Lösung. Was die Entsorgung, also die Ableitungssystem von der Dachrinne über das Fallrohr betrifft, gibt es je nach Kommune unterschiedliche Regelungen. So kann das Niederschlagswasser entweder in die öffentliche Kanalisation oder auf dem eigenen Grundstück abgeführt werden. Wenn die Entsorgung auf dem eigenen Grundstück geschieht, kann der Bauherr selbst entscheiden, ob er das Wasser in einem Reservoir wie z.B. einer Zisterne auffängt oder es versickern lässt.