Wann braucht man eine Baugenehmigung für den Deckendurchbruch?
Sie benötigen immer dann eine Baugenehmigung für einen Deckendurchbruch, wenn durch den Durchbruch eine Nutzungsänderung am Gebäude auftritt. Diese Änderung muss beantragt und genehmigt werden – erst dann dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen. Im Zuge der Nutzungsänderung können Sie gleichzeitig die Baugenehmigung für den Deckendurchbruch beantragen. Beachten Sie, dass für die Anträge Kosten entstehen, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen müssen!