AUF EINEN BLICK
Braucht man für einen Deckendurchbruch eine Baugenehmigung?
Man braucht nicht in jedem Fall eine Baugenehmigung für einen Deckendurchbruch. Nötig ist diese allerdings, wenn durch den Deckendurchbruch eine Nutzungsänderung im Gebäude auftritt. Auch bei übereinanderliegenden Wohnungen, die Sie besitzen, dürfen Sie nicht einfach einen Deckendurchbruch durchführen!
Wann braucht man eine Baugenehmigung für den Deckendurchbruch?
Sie benötigen immer dann eine Baugenehmigung für einen Deckendurchbruch, wenn durch den Durchbruch eine Nutzungsänderung am Gebäude auftritt. Diese Änderung muss beantragt und genehmigt werden – erst dann dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen. Im Zuge der Nutzungsänderung können Sie gleichzeitig die Baugenehmigung für den Deckendurchbruch beantragen. Beachten Sie, dass für die Anträge Kosten entstehen, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen müssen!
Tipp: Achtung: WEG und Deckendurchbruch
Wenn Sie in mehrere Wohnungen besitzen, die übereinander liegen, dürfen Sie dennoch nicht einfach einen Deckendurchbruch durchführen, um Ihre beiden Eigentumswohnungen zu verbinden. Die Abgeschlossenheit der Wohnungen überwiegt hier Ihre Rechte als Eigentümer beider Wohnungen. Ein Deckendurchbruch muss sowohl durch die WEG genehmigt werden, als auch beim Bauamt beantragt werden.