Wer ist zuständig für das Verschließen des Deckendurchbruchs?
Liegen in einem Deckendurchbruch mehrere Rohre und Leitungen, ist es nicht einfach, einen perfekten Verschluss zu erreichen.
Rechtlich gesehen ist der Installateur der Rohre und Leitungen für das ordnungsgemäße Verschließen des Deckendurchbruchs zuständig, in der Praxis wird diese Arbeit allerdings häufig von den Maurerbetrieben mit erledigt.
Wie wird ein Deckendurchbruch verschlossen?
Um bestmögliche Wärmedämmung, Schallisolierung und Brandschutz zu erreichen, sollte ein Deckendurchbruch mit Beton vergossen werden. Dazu muss eine passgenaue Schalung angefertigt werden.
Diese sollte nicht nur grob angelegt und anschließend mit Styropor oder anderen Füllmaterialien ausgestopft werden. Dabei entstehen Lücken im Verschluss, dies führt zu Wärmeverlust, beeinträchtigt die Schallisolierung und ist auch brandschutztechnisch nicht zulässig.
Zum Verguss müssen nicht brennbare Materialien wie Beton, Gips oder Mörtel verwendet werden. Zu bevorzugen ist in einer Betondecke allerdings ein passender Beton.