Windfang: Meist genehmigungsfrei
Wenn Sie einen Windfang anbauen wollen, benötigen Sie an sich keine Baugenehmigung. Der Grund liegt in der Klassifizierung des Anbaus, denn dieser fällt in die Kategorie der Vorbauten. Da sich diese nicht auf die Statik des Hauses auswirken, selbst wenn Sie den Hauseingang mit einem Windfang ausstatten, wird an sich keine Baugenehmigung fällig. Weiterhin müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die einen Windfang genau definieren:
- stellen keinen Aufenthaltsraum dar
- enthalten keine sanitären Anlagen
- enthalten keine Feuer- oder Heizstätten
- dienen nicht zum Verkauf von Waren
- haben keinen Ausstellungszweck
- überschreiten eine bestimmte Größe nicht
Bedenken Sie, dass diese Angaben von Bundesland zu Bundesland und sogar Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein können. Die Vorgaben können daher stark voneinander abweichen, was es notwendig macht, sich vorher bei der Gemeinde zu erkundigen. Sie können sich durch eine simple Anfrage viel Ärger sparen, falls Sie doch eine Baugenehmigung benötigt hätten. Vor allem darf der Windschutz nicht bewohnt werden, denn das entspricht nicht seiner Funktion.
Gründe für eine mögliche Genehmigungspflicht
Wie bereits im vorherigen Abschnitt beschrieben, können die Voraussetzungen für den Bau eines Windfangs ohne Genehmigung stark variieren. Selbst innerhalb der Gemeinde ist es möglich, dass Sie eine Baugenehmigung benötigen, während Ihr Nachbar einfach so das Projekt umsetzen kann. Gründe dafür hängen eng mit der Stadt zusammen und welche Voraussetzungen der Vorbau erfüllen muss, um zum Beispiel nicht den Straßenverkehr negativ zu beeinflussen:
- Abstand zur Straße
- Abstand zu Gehwegen
- dient nicht zum Abstellen von KFZ
- Abstand zu anderen Einrichtungen
Je nach Position Ihres Hauses kann es daher einfach oder schwierig sein, eine Baugenehmigung für das Projekt zu erhalten, wenn Sie überhaupt eine benötigen. Falls Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie die Gemeinde, um sich die notwendigen Informationen einzuholen. In den meisten Fällen benötigen Sie aber keine Baugenehmigung, wenn die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt werden.